Steueränderung für Alkoholgroßhändler: Zahlreichen Marktteilnehmern droht das Aus.

Eine Änderung im Jahressteuergesetz 2015 bedroht die Existenz zahlreicher Unternehmen, die sich mit dem Großhandel von Alkohol befassen. Grund hierfür ist die drastische Anhebung der Sicherheitsleistung für die mit dem Absatz von alkoholischen Getränken fällig werdenden Verbrauchssteuern.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Großhändler einen Betrag von 150 Mio HUF (ca. 490.000 EUR) als Sicherheit bei der Steuerbehörde deponieren, um künftige Forderungen aus Verbrauchssteuern abzudecken. Der Betrag belief sich bislang auf 22 Mio. HUF (ca. 70.000 EUR). Die Steuerbehörde NAV kann bei entstehenden Steuerforderungen auf dieses Deposit zurückgreifen, es wird erst zurückerstattet, wenn der Händler seine Tätigkeit einstellt.

Die Sicherheitsleistung ist bis 1. Februar 2015 auf den neuen Betrag aufzustocken.

Es wird erwartet, dass die neue Regelung für die Mehrzahl jener Großhändler, die sich auf den Handel mit Produkten kleinerer Hersteller befassen und deren Absatzmenge beschränkt ist, das Aus bedeutet. Nach Expertenmeinungen werden sich voraussichtlich nur 5-6 Großhändler auf dem Markt halten können. Dies trotz einiger Ausnahmen im Bezug auf bestimmte alkoholische Produkte (z.B. Bier, Wein und bestimmte Branntweine).

In Anbetracht von Plänen, den Alkoholverkauf – wie zuvor beim Tabak geschehen – staatlich zu monopolisieren, dürfte die Regelung geeignet, vielleicht sogar ausdrücklich dazu gedacht sein, den Großhandelsmarkt zu bereinigen. Dass hiervon gerade der Mittelstand betroffen sein wird, lässt die Aussagen der Regierung, die Wirtschaftspolitik ziele auf eine Entlastung des Mittelstands ab, zweifelhaft erscheinen. Der zuständige parlamentarische Ausschuss hatte auf die Gefahren hingewiesen, bei der Schlussabstimmung wurde das Gesetz dennoch beschlossen.

http://index.hu/gazdasag/2014/11/20/nagykereskedo/

Steuer auf Telefonate und SMS – EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

Die EU-Kommission hat nach aktuellen Meldungen ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet.

Diesmal Streitgegenstand: Die von Ungarn im Jahr 2012 eingeführte Steuer auf Telefonate und SMS (HV berichtete).

http://www.bruxinfo.hu/cikk/20130124-eljaras-indult-a-telefonado-miatt.html

Die ungarische Regierung ist bis auf weiteres nicht bereit, Änderungen am Gesetz vorzunehmen. Die Regelungen seien EU-konform.

http://hvg.hu/gazdasag/20130124_NGM_nem_viszakozik_a_kormany_a_telefonado

Matolcsy-Paket: Neue Sparmaßnahmen – böser Bube EU?

Wie das Internetportal Index.hu berichtet, hat sich Ungarn zu weiteren Sparmaßnahmen und Belastungen der Steuerzahler entschieden. Wirtschaftsminister György Matolcsy teilte mit, die Regierung gehe – anders als die EU – davon aus, dass auch mit den bisherigen Maßnahmen das Defizitziel erreicht werden könne. In Anbetracht der Zweifel aus Brüssel habe man sich jedoch zu weitergehenden Maßnahmen entschlossen.

http://index.hu/gazdasag/magyar/2012/10/17/367_milliardos_csomag/#

Nach den jetzt beschlossenen Maßnahmen wird u.a. die Bankensteuer im Jahr 2013 nicht (wie ursprünglich geplant) auf die Hälfte reduziert, die Finanztransaktionssteuer steigt von einem Tausendstel auf zwei Tausendstel der Bemessungsgrundlage, ferner wird eine öffentliche Abgabe für unterirdische Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser) eingeführt.

 

 

Telekom-Steuer kommt

Ab 1. August 2012 wird in Ungarn eine neue Steuer für Mobiltelefongespräche eingeführt. Für jede Minute, die mit dem Handy telefoniert wird, werden dann 2 Forint (0,7 Cent) Steuer erhoben. Die Beträge fallen zudem bei der Versendung von SMS- und MMS-Nachrichten an. Das Maximum der Steuer beträgt 700 Forint (weniger als 3 Euro) im Monat für Privatpersonen, 2500 Forint (etwa 8 Euro) für Unternehmen.

Die Steuer wird bei den Mobilfunkunternehmen erhoben.

http://www.handelsblatt.com/politik/international/schuldenabbau-ungarn-fuehrt-neue-telefonsteuer-ein/6648214.html

In Anbetracht eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der von Telekom-Unternehmen erhobenen Sondersteuer bleibt abzuwarten, ob die Brüsseler Behörde auch diese Vorschrift beanstandet.

Europe Online: Ungarn plant weiteren Schuldenabbau – Steuererhöhungen vorgesehen

Europe Online berichtet unter Berufung auf die dpa:

Budapest (dpa) – Ungarn will in diesem Herbst durch Rückzahlung von Schulden in Höhe von 4,0 Milliarden Euro die Staatsverschuldung von 77 auf 73 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) senken. Zudem solle das Eintreibung von Steuern und Zöllen verbessert und die Abgaben für Diesel, Alkohol, Tabak und Glücksspiele erhöht werden. Das erklärten Ministerpräsident Viktor Orban und sein Wirtschaftsminister György Matolcsy am Dienstag während einer einwöchigen Kabinettssitzung in Lovasbereny bei Budapest Journalisten.

TAZ: Ungarn besteuert Lebensmittel „ungesunde Lebensmittel“ – Salami bleibt verschont

Die Tageszeitung berichtet über die am Montag verabschiedete Besteuerung von Lebensmitteln mit einem hohen Anteil von Zucker, Salz und Koffein. Kritiker bezeichnen die Vorschriften als verdeckten Protektionismus, da bestimmte Lebensmittel mit hohem Fettgehalt – insbesondere die traditionsreichen ungarischen Salami- und Wurstsorten (Kolbász) – von der Besteuerung ausgenommen sind. Voll getroffen werden hingegen mit Energydrinks und Chips vor allem Produkte ausländischer Hersteller.

http://www.taz.de/1/zukunft/konsum/artikel/1/ungarn-verteuert-zucker-und-koffein/

Wie auch Tabak- und Alkoholsteuern, dürfte die neue Abgabe wenig dazu beitragen, die Ungarn zu einer gesünderen Lebensweise zu motivieren.