Eine Änderung im Jahressteuergesetz 2015 bedroht die Existenz zahlreicher Unternehmen, die sich mit dem Großhandel von Alkohol befassen. Grund hierfür ist die drastische Anhebung der Sicherheitsleistung für die mit dem Absatz von alkoholischen Getränken fällig werdenden Verbrauchssteuern.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Großhändler einen Betrag von 150 Mio HUF (ca. 490.000 EUR) als Sicherheit bei der Steuerbehörde deponieren, um künftige Forderungen aus Verbrauchssteuern abzudecken. Der Betrag belief sich bislang auf 22 Mio. HUF (ca. 70.000 EUR). Die Steuerbehörde NAV kann bei entstehenden Steuerforderungen auf dieses Deposit zurückgreifen, es wird erst zurückerstattet, wenn der Händler seine Tätigkeit einstellt.
Die Sicherheitsleistung ist bis 1. Februar 2015 auf den neuen Betrag aufzustocken.
Es wird erwartet, dass die neue Regelung für die Mehrzahl jener Großhändler, die sich auf den Handel mit Produkten kleinerer Hersteller befassen und deren Absatzmenge beschränkt ist, das Aus bedeutet. Nach Expertenmeinungen werden sich voraussichtlich nur 5-6 Großhändler auf dem Markt halten können. Dies trotz einiger Ausnahmen im Bezug auf bestimmte alkoholische Produkte (z.B. Bier, Wein und bestimmte Branntweine).
In Anbetracht von Plänen, den Alkoholverkauf – wie zuvor beim Tabak geschehen – staatlich zu monopolisieren, dürfte die Regelung geeignet, vielleicht sogar ausdrücklich dazu gedacht sein, den Großhandelsmarkt zu bereinigen. Dass hiervon gerade der Mittelstand betroffen sein wird, lässt die Aussagen der Regierung, die Wirtschaftspolitik ziele auf eine Entlastung des Mittelstands ab, zweifelhaft erscheinen. Der zuständige parlamentarische Ausschuss hatte auf die Gefahren hingewiesen, bei der Schlussabstimmung wurde das Gesetz dennoch beschlossen.