Historiker Randolph Braham gibt ungarische Auszeichnung zurück

Der US-amerikanische Historiker und Holocaust-Überlebende Randolph L. Braham, zu dessen Forschungsschwerpunkt der Holocaust der ungarischen Juden gehört, hat entschieden, eine hohe Auszeichnung des ungarischen Staates zurück zu geben.

http://www.zeit.de/news/2014-01/26/usa-ungarn-d-geschichte-ns-juden-us-historiker-braham-gibt-ungarische-auszeichnung-zurueck-26144406

Der weltweit geachtete Braham, 1922 im rumänischen Dej geboren, war im Jahr 2011 für seine Holocaustforschung mit dem Mittelkreuz des ungarischen Verdienstordens ausgezeichnet worden. Dessen Rückgabe begründete Braham mit der aus seiner Sicht durch die Regierung betriebenen Versuche, das Horthy-System von der Mitverantwortung an der Ermordung von 600.000 ungarischen Juden reinzuwaschen. Braham schreibt, der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hätte, sei der „feige Versuch“, durch Errichtung des geplanten Besatzungsdenkmals von der aktiven Rolle des Horthy-Regimes an der Ermordung der ungarischen Juden abzulenken und die Judenvernichtung mit dem Leid der Ungarn gleichzusetzen. Er könne, als jemand, dessen Eltern und andere Familienmitglieder ermordet worden seien, nicht zu diesen Vorgängen schweigen.

Der Forscher bat auch darum, seinen Namen nicht mehr mit dem Holocaust-Erinnerungszentrum in Budapest in Verbindung zu bringen.

Der Brief im Wortlaut: http://www.politics.hu/20140126/holocaust-historians-letter-on-why-he-returned-national-award/

Exklusive Briefwahl: Verfassungsgericht verhandelt über die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Das ungarische Verfassungsgericht verhandelt am morgigen Montag, den 27.01.2014, über die Zulässigkeit jener Verfassungsbeschwerde, mit der ein ungarischer Wahlberechtigter die Exklusivität der Briefwahl für sog. „Auslandsungarn“ (Staatsbürger ohne eingetragenen Wohnsitz im Inland) rügt.

http://public.mkab.hu/dev/dontesek.nsf/0/CAFD6E70427E4CFAC1257C3100212BE1?OpenDocument

HV berichtete über die Hintergründe bereits am 1. Dezember 2013: https://hungarianvoice.wordpress.com/2013/12/01/briefwahl-fur-ungarn-mit-festem-wohnsitz-im-ausland-eine-verfassungsrechtliche-zeitbombe/

TAZ: Ralf Leonhard bedient seine Leser mit zweifelhaften Schreckensmeldungen aus Ungarn

Die Berliner Tageszeitung (TAZ) brachte gestern einen Beitrag ihres Wiener Korrespondenten Ralf Leonhard zu den bevorstehenden ungarischen Parlamentswahlen am 6. April 2014.

http://www.taz.de/Orbns-Macht-ungebrochen/!131491/

Beim Lesen reibt man sich die Augen. Nicht etwa wegen der Bezeichnung der ungarischen Regierung als „Rechtsnationalisten“ und der Unterstellung, der ungarische Staatspräsident János Áder habe den Wahltermin „nach dem Wunsch“ des Ministerpräsidenten Viktor Orbán festgelegt. Nein.

Es geht um folgende Passage, deren Kernaussage sich bereits via Twitter verbreitet:

Roma benachteiligt

So dürfen Angehörige der Minderheiten nur für deren Vertretungen, nicht aber für politische Parteien stimmen. Das trifft vor allem die Roma, mit etwa 6 Prozent der 10 Millionen Einwohner die größte Minderheit. Roma-Vertreter Florián Farkas: „Wir sind zuerst und vor allem Ungarn“, daher sollte man sich bei einer allgemeinen, freien und gleichen Wahl nicht dafür entscheiden müssen, ob man „der Nation oder einer Minderheit“ angehört.

Die Aussage ist eindeutig: Leonhard behauptet, die ungarischen Roma dürften nicht für politische Parteien stimmen, seien also vom allgemeinen Wahlrecht ausgeschlossen. Ein schlimmer Vorwurf, aber was ist dran?

Bei der Parlamentswahl hat jeder ungarische Staatsbürger zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat des jeweiligen Wahlkreises (106 in ganz Ungarn) gewählt, es gilt das relative Mehrheitswahlrecht. Mit der Zweitstimme wählt der Bürger eine landesweite Parteiliste (Verhältniswahlrecht). Eine solche Liste darf jede Partei führen, die in mindestens 27 Direktwahlkreisen Kandidaten stellt. Hier gilt eine 5%-Hürde: Parteien, die dieses Quorum nicht erreichen, gelangen nicht ins Parlament.

Selbstverständlich verfügt jeder ungarische Wahlbürger über die genannten zwei Stimmen, das gilt auch für Minderheiten. Bereits diese Feststellung reicht, um Leonhards Behauptung als unwahr zu bezeichnen.

Als „Minderheitenkomponente“ beinhaltet das ungarische Wahlrecht zudem die Möglichkeit (nicht Verpflichtung!), sich als Wahlbürger zu einer der 13 anerkannten ethnischen Minderheiten („nemzetiségek“, „Nationalitäten“) zu bekennen und – nur auf weiteren ausdrücklichen Wunsch – auf die Liste der zur Wahl der Nationalitätenvertreter im Parlament berechtigten Personen aufgenommen zu werden. Es besteht keine Pflicht, dies zu tun, auch wenn Leonhard ohne den Funken eines Nachweises suggeriert, man habe von Behördenseite Roma genötigt, sich in diese Wahllisten einzutragen.

Nur wenn man sich a) zu einer Minderheit freiwillig bekennt und zusätzlich b) für die Minderheitenvertreterwahl registriert, wird die Zweitstimme durch die Stimme zur Wahl des Minderheitenvertreters ersetzt. Die Erststimme (sie entscheidet über 106 von 199 Abgeordneten) bleibt auch dann in jedem Fall erhalten.

Die Eintragung für die Wahl des Minderheitenvertreters hat Vor- und Nachteile. Vorteil ist, dass es hier die o.g. 5%-Hürde nicht gibt; das bedeutet, dass die gewählten Minderheitenvertreter keine Mindeststimmenzahl erreichen müssen, um einen Sitz zu erlangen. Sie sind in jedem Fall Mitglied des Hohen Hauses. Hierbei werden kleine Minderheiten, die aufgrund ihrer Zahl keine realistische Chancen hätten, mit ihren Listen die 5%-Hürde zu erreichen, tendenziell bevorzugt: Denn sie profitieren vom fehlenden Quorum, während große Minderheiten eher darunter leiden, dass die Sitze der Minderheitenvertreter zahlenmäßig begrenzt sind und sich eine große Zahl abgegebener Stimmen nicht in einer entsprechenden Erhöhung ihrer Parlamentssitze niederschlägt.

Während also etwa die zahlenmäßig kleine deutsche Minderheit das Minderheitenwahlrecht eher begrüßt, wird es von Roma-Organisationen kritisch gesehen, weil die zur Verfügung stehende Zahl von Parlamentssitzen nicht den Anteil der Roma an der Gesamtbevölkerung (ca. 6-7%) abbildet. Insbesondere auch jene Roma-Interessengruppen, die sich für die Partei-Landeslisten registriert haben und so gegen die übrigen Parteien um die („normale“) Zweitstimme kämpfen, lehnen die Eintragung in die Minderheitenwahllisten ab bzw. raten von der Option ab, da ihnen jene Stimmen dann nicht mehr zur Verfügung stünden.

In jedem Fall aber ist die Aussage der Korrespondenten Leonhard, Minderheiten dürften nicht für politische Parteien stimmen, falsch. Jeder Bürger kann frei entscheiden, ob er seine Zweitstimme gegen das Recht „tauscht“, einen Minderheitenvertreter zu wählen.

Ferner schreibt Leonhard:

Die Behörden dürften noch kräftig nachgeholfen haben, um die ungeliebten Landsleute vom allgemeinen Wahlrecht auszuschließen. Denn in vielen Gemeinden sollen Roma genötigt worden sein, sich für die Minderheitenwahlen zu registrieren.

Nicht nur, dass derartige Vorwürfe der „Nötigung“ jeder seriösen Tatsachengrundlage entbehren (Leonhard nennt daher auch weder Ross noch Reiter, das Wörtchen „dürften“ entlarvt seine Mutmaßungen vielmehr als reinste Unterstellung), mehr noch: Sieht man sich die aktuellen, öffentlich zugänglichen Zahlen des Nationalen Wahlbüros (www.valasztas.hu) an, so wirkt Leonhards Vermutung geradezu absurd. Bis vergangenen Donnerstag, den 23. Januar 2014, haben sich landesweit exakt 61 (in Worten: einundsechzig) Wahlbürger für die Wahl der Roma-Minderheitenvertreter registriert und dadurch ihre Zweitstimme gegen die Minderheitenstimme getauscht. Wo also sollen, vor dem Hintergrund dieser mageren Zahlen, Behörden „kräftig“ mitgeholfen haben, Roma von den allgemeinen Wahlrecht auszuschließen?

http://valasztas.hu/

In Anbetracht von geschätzt über 600.000 in Ungarn lebenden Roma ist eine Zahl von landesweit 61 Roma, die künftig lieber ihren Minderheitenvertreter als die Landesliste wählen wollen, eigentlich keinen Tropfen Druckerschwärze wert. Außer für die TAZ, die das Märchen, den Roma würde das Wahlrecht beschränkt, weiter verbreiten.

Leonhards Vorwurf, den ungarischen Roma werde das Wahlrecht teilweise verwehrt, stellt sich auf Basis der Faktenlage somit als glatte Irreführung seiner Leser heraus. Ein Beitrag, der lediglich das Prädikat „von propagandistischem Wert“ verdient. Die Opposition, die laut Leonhard nur zu wenig „Strahlkraft“ aufweise (tatsächlich aber bislang kaum Inhalte vorzuweisen hat), wird es ihm danken. Die Horrormeldung macht bereits die Runde.

Dass Leonhard zudem verschweigt, dass sich von den 500.000 Auslandsungarn, deren Stimmen er dem Regierungslager zuschlägt (eine beliebte Drohgebärde der Oppositionsparteien), sich bislang nur knapp 120.000 für die Wahl haben registrieren lassen, sei nur am Rande erwähnt.