Frequenzvergabe: Scheitert Klubrádió an den eigenen Maßstäben?

Der Streit um die Frequenz für den oppositionsnahen Radiosender Klubrádió wird immer skurriler. Scheitert der Sender an den von ihm selbst vorgebrachten Beschwerdepunkten? Index.hu berichtet:

http://index.hu/kultur/media/2012/07/05/a_klubradio_miatt_kizartak_a_klubradiot/

Klubrádió wegen des Klubrádiós ausgeschlossen

Sämtliche Bewerbungen um die Budapester Sendefrequenzen wurden für unwirksam erklärt, nachdem der Sender Klubrádió das Ergebnis der bereits durchgeführten Ausschreibung wegen Formfehlern erfolgreich angefochten hatte. Die Medienbehörde NMHH teilte mit, Klubrádió habe sich selbst auch ausgeschlossen.

Der Medienrat der NMHH teilte heute mit großer Freude mit, dass sie in Umsetzung der Einwendungen von Klubrádió auch den Sender selbst von der Ausschreibung um die 95,3 MHz Sendefrequenz ausgeschlossen habe.

Klubrádió war gegen den Sieger der Ausschreibung um die Budapester 95,3 MHz Frequenz gerichtlich vorgegangen, weil man in den Ausschreibungsunterlagen des Siegers formelle Fehler gefunden habe. Das Gericht stellte daraufhin auf Antrag von Klubrádió fest, welchen formellen Anforderungen die Dokumente in jedem Fall gerecht werden müssten.

„Um diesen Vorgaben uneingeschränkt gerecht zu werden, hat der Medienrat in seiner heutigen Sitzung alle elf Bewerbungen um die drei zu vergebenden Frequenzen in Budapest nach den Club-Regelungen einer Prüfung unterzogen. Im Rahmen der Prüfung hat der Rat die in der Gerichtsentscheidung angesprochenen Gesichtspunkte streng beachtet, darüber hinausgehende Aspekte blieben außen vor, d.h. es wurde exakt das von Klubrádió angemahnte Verfahren durchgeführt. Die NMHH befand daraufhin alle Bewerbungen um die Frequenzen 92,9, 95,3 und 96,4 MHz als fehlerhaft.“

„Die Ungültigkeit der Bewerbungen führt zum Ausschluss der Antragsteller. Somit hat – nach den Vorschriften – Klubrádió auch sich selbst aus dem Verfahren ausgeschlossen“ – merkte der Medienrat nicht ohne Schadenfreude an.

Nach den Informationen auf der Webseite von Klubrádió beanstandete der Medienrat, dass der Sender nicht jede Seite seiner Bewerbung unterschrieben habe und auch keine laufende Nummerierung aufgewiesen habe. András Arató, der Generaldirektor von Klubrádió behauptete indes, alle 215 Seiten der Bewerbung seien unterschrieben und nummeriert gewesen. Dies zeigte er auch anhand der im Studio installierten Webcam. Arató fügte hinzu, dass die Medienbehörde auf Grundlage der Gerichtsentscheidung keine neue Prüfung seiner Bewerbung hätte durchführen dürfen, sondern lediglich einen neuen Sieger habe ernennen müssen.

Zwischen zwei Frequenzen ins Nichts

Im Bezug auf die weitere von Klubrádió errungene Sendefrequenz (92,9 MHz) hat das Gericht heute seine Entscheidung um eine Woche vertagt.

Wie wir bereits früher berichteten, wurde die 92,9 MHz-Frequenz noch vom Rechtsvorgänger des Medienrates, der Landesradio- und Fernsehanstalt (Országos Rádió és Televíziói Testület, ORTT) ausgeschrieben. Diese Ausschreibung lautete ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Dienste, der Sieger musste also keine Frequenzentgelte zahlen. Die ausgeschriebene Frequenz wurde im April 2010 von dem seinerzeit (und bis heute) auf 95,3 MHz sendenden Klubrádió errungen (Anm. Hungarian Voice: die Vergabeentscheidung wurde von den MSZP- und SZDSZ-Vertretern getroffen, der Sender Katolikus Rádió ging hier leer aus). Allerdings wurde das ORTT-Entscheidungsorgan infolge der Parlamentswahlen handlungsunfähig, sodass der Vertrag nicht geschlossen werden konnte. Der Medienrat erklärte – als Rechtsnachfolger des ORTT – den Zuschlag von April 2010 sodann im Dezember desselben Jahres für ungültig. Das Gremium berief sich dabei darauf, dass das Klubrádió über eine gültige Frequenz (95,3) verfüge, nach den Rechtsvorschriften dürfe ein Rundfunkanbieter im selben Empfangsgebiet jedoch nicht über zwei Radiofrequenzen verfügen. Diese Argumentation treffe jedoch nach Auffassung von Klubrádió nicht zu, schließlich sei man bereit gewesen, im Fall der erfolgreichen Bewerbung auf die andere Frequenz zu verzichten.

Erstinstanzlich bekam Klubrádió Recht, das Gericht verpflichtete den Medienrat, den Vertrag zu schließen. Die Behörde ging jedoch in Berufung und beantragte die Aufhebung des Urteils. Zwischenzeitlich verabschiedete das Parlament – rückwirkend – eine Rechtsvorschrift, welche alle Senderanbieter, die kurz vor dem Abschluss von Frequenzverträgen stehen, als gewerbliche Sender deklariert. Auf Grundlage der Regelung droht Klubrádió nun eine Frequenzabgabe in Höhe von etwa 10 Mio. Forint.“

Auktion von staatlichen Schuldverschreibungen überzeichnet

Ungarn konnte heute abermals eine erfolgreiche Anleiheauktion durchführen. Die Nachfrage überstieg sowohl bei zwölfmonatigen Schatzwechsels (45 Milliarden HUF vorgesehen, 55 Mrd. platziert) als auch bei dreijährigen variabel verzinslichen Anleihen (sog. Floater, geplant waren 5 Mrd. HUF, platziert wurden 7,5 Mrd.) das ursprünglich geplante Emissionsvolumen.

Die Rendite der festverzinslichen Schatzwechsel lag durchschnittlich bei 7,26% p.a.