Klubrádió: Berufungsgericht verweist Sache zurück

Im Streit zwischen dem Radiosender Klubrádió und der ungarischen Medienbehörde NMHH um die Vergabe der 92,9 MHz-Sendefrequenz hat das Berufungsgericht des ungarischen Hauptstadt heute das Urteil des Ausgangsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Das Ausgangsgericht hatte die ungarische Medienbehörde NMHH dazu verpflichtet, dem Radiosender die oben genannte Frequenz zuzuteilen und einen diesbezüglichen Vertrag zu schließen. Dies betrachtete das Berufungsgericht als rechtlich fehlerhaft. Die vom Ausgangsgericht ausgesprochene Pflicht zum Vertragsschluss sei undurchführbar. Die Ausschreibung habe sich noch nach dem alten Medienrecht gerichtet (dieses wurde Ende 2010 vom heute geltenden Medienrecht abgelöst), d.h. das Gericht hätte die Übergangsbestimmungen des neuen Rechts anwenden müssen.

http://hvg.hu/itthon/20120712_klubradio_nmhh_itelotabla

Die Verantwortlichen beim Sender Klubrádió betrachteten das Urteil einhellig als Bestätigung ihrer Rechtspositon. In der Sendung „Megbeszéljük“ mit György Bolgár führte der Direktor des Senders, András Arató, aus, das Gericht habe dem Sender im Grunde in „allen Punkten Recht gegeben“. Das Nachrichtenportal Origo.hu stellte hingegen vorsichtiger fest, die Entscheidung lasse „den Leidensweg“ von Klubrádió von Neuem beginnen.

http://www.168ora.hu/itthon/a-klubradio-szerint-nyertek-99276.html

http://www.origo.hu/itthon/20120712-a-fovarosi-itelotabla-hatalyon-kivul-helyezte-az-elsofoku-birosag-929.html