„Ne bis in idem“? Strafverfahren gegen László Csatáry ausgesetzt

Das für den Prozess gegen den mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrecher László Csatáry zuständige Budapester Strafgericht hat das Verfahren heute ausgesetzt. Als Begründung gab die Kammer an, niemand dürfe wegen derselben Straftaten mehrfach verurteilt werden. Gegen Csatáry war u.a. wegen seiner Beteiligung an der Deportation mehrerer tausend Juden aus Kaschau bereits nach dem 2. Weltkrieg von einem tschechoslowakischen Volksgericht die Todesstrafe verhängt worden. Das Verfahren fand in Abwesenheit des Angeklagten vor einem für die Aburteilung politischer Straftaten zuständigen Spruchkörper statt und dauerte einen Tag.

Der Oberste Gerichtshof der Slowakei hatte das Urteil des Volksgerichtes kürzlich in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt, um seine Vollstreckbarkeit zu ermöglichen.

Gegen Csatáry ist im vergangenen Monat Anklage erhoben und aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit unverzüglich Verhandlungstermin bestimmt worden. Das Budapester Gericht möchte nun prüfen, ob das tschechoslowakische Urteil für die ungarische Justiz bindend ist (dann dürfte Csatáry nicht nochmals abgeurteilt werden), ferner sei zu klären, ob im Fall der Geltung die Strafe in Ungarn verbüßt werden könnte.

http://www.origo.hu/itthon/20130708-felfuggesztette-a-haborus-buntettel-vadolt-csatary-laszlo-elleni-buntetoeljarast-a-fovarosi.html

Fall Csatáry: Verurteilung aus dem Jahr 1945 in Pécs ist Falschinformation

In den vergangenen Tagen wurden zunächst über die ungarische, sodann über die deutsch- und englischsprachige Presse Meldungen verbreitet, wonach der in Ungarn unter Hausarrest stehende mutmaßliche Nazi-Kriegsverbrecher László Csatáry bereits im Jahr 1945 von einem Gericht in der ungarischen Stadt Pécs (Fünfkirchen) zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt worden sein soll.

Den Anfang machte die ungarische Wochenzeitung HVG am 19. August 2012. Bereits einen Tag später trug der Pester Lloyd die Nachricht über die vermeintliche Verurteilung in den deutschsprachigen Leserkreis weiter, auch das „Schwäbische Tagblatt“ berichtete. Auch das Portal politics.hu griff das Thema, in englischer Sprache, auf. Weitere Medien berichteten international. Die Verurteilung des Jahres 1945 wurde insoweit in zweierlei Hinsicht diskutiert: Einerseits als Beleg dafür, dass die aktuell vom „Nazijäger“ Efraim Zuroff gegen Csatáry vorgebrachten Anschuldigungen, die die Ermittlungen auslösten, zutreffend seien. Andererseits warf die angebliche frühere Verurteilung Fragen bezüglich des rechtsstaatlichen Grundsatzes auf, wonach niemand wegen ein und derselben Straftat zweimal verurteilt werden darf (ne bis in idem). Eine solche, identische Vorwürfe betreffende Verurteilung stünde einem neuerlichen Prozess möglicher Weise entgegen.

Die Meldung von der Verurteilung in Pécs stellte sich nun als „Ente“ heraus. Csatáry wurde, wie der vom oppositionsnahen Fernsehsender ATV interviewte junge Rechtswissenschaftler Ádám Gellért nach Rückfragen in Pécs und bei der von der HVG angegebenen Quelle herausfand, in Pécs weder angeklagt noch verurteilt. Gellért betonte in einem längeren Interview, er sei mittlerweile „sehr vorsichtig“, was Pressemeldungen angehe. Er berichtet, dass der von HVG als Quelle zitierte Historiker Zoltán Balassa einen Beitrag im Nachrichtenportal felvidek.ma verfasst habe. In diesem wies Balassa auf einen (Zitat) „tendenziösen“ Artikel der kommunistischen Parteizeitung Východoslovenská Pravda vom 24.06.1945 hin, in dem behauptet worden war, dass László Csatáry in Veszprém festgenommen worden sei. Das Blatt hatte gefordert, Csatáry müsse wegen seiner Verbrechen in Kaschau vor den Volksgerichtshof gestellt werden. Ferner zitiert Balssa aus den Memoiren von Artúr Görög, einem Mitglied des Kaschauer Judenrates, der 1960 darüber geschrieben hatte, dass Csatáry seiner Meinung nach 1945 in Pécs verurteilt worden. In beiden Fällen handelte es sich um Mutmaßungen.

In der HVG wurden sodann beide Annahmen als Tatsache abgedruckt. Balassa Zoltán teilte sodann auf Nachfrage von Gellért, der sich aktiv mit dem Fall Csatáry befasst, mit, er habe eine solche definitive Aussage gegenüber HVG nie getätigt. Gellért zeigte sich erstaunt darüber, dass kein Journalist sich in den Archiven des ungarischen Komitats Baranya (Pécs ist die Bezirkshauptstadt dieses Komitats) informiert zu haben scheint. In den Archiven werden bis heute die Verfahrenslisten der kommunistischen Staatsanwaltschaft und des Volksgerichtshofes verwahrt. Gellért schildert weiter, er habe die Archive mit Hilfe der dort täigen Personen gesichtet und herausgefunden, dass es seinerzeit weder eine Anklage noch eine Verurteilung gegen Csatáry gegeben habe.

Folglich steht eine frühere Verurteilung der Einleitung eines erneuten Strafverfahrens nicht entgegen. Zugleich kann auf seinerzeitige Feststellungen nicht zurückgegriffen werden.

Die neuerliche „Zeitungsente“ ist nicht die erste im Fall Csatáry. Bereits vor 2 Wochen stellte sich heraus, dass die – auch in deutschen Zeitungen verbreitete – Behauptung, der Beschuldigte habe bereits 1941 an Deportationen aus Kaschau in die Ukraine mitgewirkt und mehrere hundert Juden der deutschen SS ausgeliefert (Massaker von Kamenec-Podolsk), unzutreffend war. Csatáry war seinerzeit als Polizeibeamter in Kecskemét stationiert. Die Ermittlungen wurden in diesem Punkt eingestellt.

Das Interview mit Ádám Gellért:

http://atv.hu/cikk/video-20120823_gellert_adam

Fall Csatáry: Kampagne gegen ungarische Justiz geht weiter

Der Leser des Onlineportals RP Online – dem Internetangebot der Rheinischen Post – erhält heute einen Bericht zum Fall des mutmaßlichen Kriegsverbrechers László Csatáry vorgelegt. Der Autor: Rudolf Gruber.

http://nachrichten.rp-online.de/politik/ungarns-justiz-laesst-ns-verbrecher-unbehelligt-1.2913628

Beim Lesen erschaudert es einen geradezu. In Anknüpfung an die Mutmaßungen in unterschiedlichen Presseberichten der vergangenen Tage, wonach „zweifelhaft“ sei, ob der heute 97-jährige und in Budapest lebende mutmaßliche Kriegsverbrecher Csatáry von der ungarischen Justiz belangt wird, spinnt Gruber das Gebilde von Spekulationen und Unterstellungen weiter. Bei ihm heißt es:

„In seiner Heimat Ungarn wird der von Journalisten der britischen “ Sun“ aufgespürte mutmaßliche NS-Verbrecher László Csatáry (97) höchstwahrscheinlich nicht angeklagt werden. Nicht so sehr sein biblisches Alter schützt ihn vermutlich vor einem Prozess, sondern vor allem die ungarische Justiz – beziehungsweise die nationalkonservative Regierung von Premierminister Viktor Orban.“

Es folgen Aussagen von „Ausflüchten“ der ermittelnden Staatsanwaltschaft, der Bezug zur Judendeportation unter Miklós Horthy im Jahre 1944 und – wie könnte es anders sein – die Aussage des „Nazijägers“ Efraim Zuroff vom Simon Wiesenthal Center, die Behörde habe wohl „einfach gehofft, dass er (Csatáry) verschwindet.“ Und weiter:

„In diesem politischen Klima ist ein Prozess gegen einen mutmaßlichen Nazi-Verbrecher, der eine Debatte über die Schuldfrage auslösen würde, kaum denkbar.“

Der Bericht gleicht in Anbetracht der Weglassungen, Vermutungen und undifferenzierten Betraachtungsweise einer bösartigen Diffamierungskampagne gegenüber Ungarns Regierung mit dem Ziel, die dortige Justiz unter Druck zu setzen. So stellt man sich „unabhängige Justiz“, die aus den selben Redaktionsstuben in der Vergangenheit (zum Teil zu Recht) so oft angemahnt wurde, offenbar vor. Die Notwendigkeit von Tatnachweisen weicht einem scheinbar moralisch unanfechtbaren Maßstab des – „klagt ihn an, das Simon Wiesenthal Center will es so“. Dass die Staatsanwaltschaft auch bei mutmaßlichen Kriegsverbrechern den hinreichenden Tatverdacht begründen muss und seit 2011 ermittelt, um Anklage zu erheben können, lässte Herr Gruber, wie schon andere vor ihm, geflissentlich außer Acht. Dabei ist der Vortrag der ungarischen Ermittler, man habe nach mehr als 50 Jahren Probleme mit den Ermittlungen (es sei nur das Thema „noch lebende Zeugen“ und deren Vernehmung im Ausland über die regelmäßig langatmige Rechtshilfe genannt), durchaus schlüssig.

Es darf bezweifelt werden, dass Gruber über das Wissen verfügt, welches es ihm gestattet, den Fall eigenständig zu beurteilen. Es ist ein wenig wie bei der Fußball-Weltmeisterschaft: Das Land besteht dann aus Millionen von Bundestrainern, die genau sagen können, was das Richtige und Gute ist. Anders ist es auch bei großen Prozessen nicht, ohne Kenntnis der Akte(n) und ohne Prozessbeginn wissen selbst ernannte Beobachter vom Typ Gruber zumeist, was geschehen und was die gerechte Strafe ist.

Besonders auffällig ist, dass Gruber einen weiteren, wichtigen Aspekt verschweigt: Es gab vor nicht allzu langer Zeit – konkret: 2010/2011 – ein Verfahren gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Sándor Képíró. Dieser soll im Jahre 1944 als Mitglied der ungarischen Gendarmerie im heutigen Novi Sad für die Ermordung von Juden und Serben verantwortlich gewesen sein. Es war die Staatsanwaltschaft unter Ministerpräsident Viktor Orbán, die nach jahrelangen Ermittlungen (die während der sozialliberalen Ära offenbar kein Problem für das SWC darstellten) Anklage erhob und – nach dem Freispruch in erster Instanz (der von Rudolf Gruber ebenfalls in diffamierender Weise kommentiert wurde) – Rechtsmittel einlegte, um eine Verurteilung zu erstreiten. Képíró starb vor dem Berufungsprozess. Der ungarische Historiker László Karsai, selbst Nachkomme von Holocaust-Überlebenden, kritisierte den „Nazijäger“ Zuroff und dessen Verhalten: Zuroff habe wohl nicht verkraftet, dass Képíró nicht verurteilt worden sei. Man könnte noch deutlicher werden: Die Unabhängigkeit der Justiz wird – über gezielt lancierte Pressemeldungen – missachtet.

Wie kommt ein in Ungarnfragen offensichtlich nur schlecht informierter Journalist wie Gruber vor dem Hintergrund des Képíró-Prozesses und die damalige Anklageerhebung durch die angeblich nazifreundliche Staatsanwaltschaft in Budapest auf die Idee, Behauptungen wie die eingangs zitierte auszustoßen? Es muss sich um eine Mischung von Ahnungslosigkeit und Bösartigkeit handeln. Eine explosive Mischung.

„The Sun“ will mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrecher in Budapest aufgespürt haben

„Einer der meistgesuchten Nazi-Kriegsverbrecher lebt offenbar in Ungarn. Reporter der britischen „Sun“ fotografierten den 97 Jahre alten László Csatáry in der Hauptstadt Budapest. Dort lebe er in einem besseren Stadtviertel. “

http://www.faz.net/aktuell/politik/ungarn-mutmasslicher-ns-kriegsverbrecher-aufgespuert-11821512.html

Auch die Süddeutsche Berichtet:

http://www.sueddeutsche.de/politik/erfolg-fuer-simon-wiesenthal-zentrum-gesuchter-nazi-kriegsverbrecher-in-ungarn-aufgespuert-1.1413307

Sándor Képíró gestorben

Der mutmaßliche Kriegsverbrecher Sándor Képíró ist tot. Er verstarb am Samstag im Alter von 97 Jahre in Budapest.

Mit dem Tod Képírós geht der um ihn geführte Kriegsverbrecherprozess zu Ende. Képíró war vor vor wenigen Wochen in erster Instanz vom Tatvorwurf, er habe im Jahre 1942 an Massakern im Ort Novi Sad teilgenommen, in erster Instanz freigesprochen worden (Hungarianvoice berichtete). Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, die aufgrund des Todes des Angeklagten aber nicht mehr durchgeführt wird.

Der Freispruch hatte international für Aufmerksamkeit gesorgt. Das Simon Wiesenthal Center bedauerte den Freispruch. Der Ausgang  wurde von einem Teil der Presse zu einem Angriff auf die ungarische Regierung genutzt. Namhafte Historiker zweifelten jedoch – trotz einer moralischen Verantwortung Képírós – an der Tragfähigkeit der vorgelegten Beweise. Eine endgültige – d.h. letztinstanzliche – Aufarbeitung strafrechtlicher Art bleibt nunmehr aus.

http://volksgruppen.orf.at/ungarn/aktuell/stories/153255/

Mutmaßlicher Kriegsverbrecher Képíró wird angeklagt

Der ehemalige ungarische Gendarmeriehauptmann Sándor Képíró, der maßgeblich an einer Massenerschießung von Zivilisten im Ort Novi Sad im Jahre 1942 beteiligt gewesen sein soll, wird von der Staatsanwaltschaft Budapest wegen dieses Verbrechens angeklagt.

Képíró, der in wenigen Tagen seinen 97. Geburtstag begeht und seit 1996 wieder in Budapest lebt, wurde im Jahre 1944 (noch vor der deutschen Besatzung Ungarns) im Zusammenhang mit der Massenerschießung zu 10 Jahren Haft verurteilt. Der damalige Tatvorwurf lautete, dass Képíró seine Untergebenen nicht ausreichend überwacht habe. Der Verurteilte floh nach der Besatzung Ungarns durch das Deutsche Reich im Jahre 1944 nach Südamerika.

Die Ermittlungen in dem Fall, die auf Initiative des Simon-Wiesenthal-Centers und von diesem augewerter Dokumente und Zeugenaussagen neu aufgenommen wurden, laufen seit Jahren und gestalteten sich nach Auskunft der Justiz als schwierig. Ein Haftgesuch der Staatsanwaltschaft wurde vom zuständigen Gericht 2009 abgelehnt.

Ein weiteres Urteil aus dem Jahr 1946, das eine Verurteilung Képírós beinhaltete (dieser wurde in Abwesenheit verurteilt), und das das Wiesenthal-Center erwähnt, ist nach aktuellen Informationen nicht auffindbar. Historiker wie z.B. der Ungar Krisztián Ungváry äußerten im Jahr 2007 Zweifel, dass die gegen Képíro vorliegenden Beweise den vom Wiesenthal-Center erhobenen Vorwurf, Képíró habe die Erschießungen angeordnet, stützen.

Képíró, der jede Tatbeteiligung bestreitet, hatte den zuständigen Mitarbeiter des Wiesenthal-Centers vor einigen Jahren wegen Verleumdung verklagt. Das Verfahren scheiterte jedoch, da der Kläger bei der Verhandlung nicht erschien.