Index.hu: Fakten und Unwahrheiten über das Wahlrecht für Auslandsungarn

Das ungarische Online-Nachrichtenportal Index über „Fakten und Unwahrheiten“ im Zusammenhang mit em umstrittenen Thema des Wahlrechts für die Auslandsungarn. Die Regierung plant, den außerhalb der Landesgrenzen wohnenden Staatsangehörigen das Wahlrecht zu verleihen:

Sind alle Auslandsungarn Anhänger von Fidesz oder Jobbik?

Es steht schon jetzt fest, dass die Regierungsparteien den außerhalb der Landesgrenzen lebenden Staatsbürgern das Wahlrecht verleihen werden. Auf welche Art und Weise, darüber gibt es noch keine festen Vorstellungen. Ein paar Fragen können wir aber bereits jetzt klären.

Über unser Schicksal bestimmen dann auch solche, die hier keine Steuern zahlen.
Stimmt, aber das ist auch schon jetzt der Fall. Es ist ein häufiges Argument gegen das Stimmrecht für Auslandsungarn oder solche Staatsbürger, die über keinen ständigen Wohnsitz im Inland verfügen, dass Menschen, die keine Steuern zahlen und nichts zum Gemeinwohl beitragen, sich auch nicht in die Angelegenheiten des Landes einmischen sollen. Das stimmt zwar, aber auch im jetzigen System passiert so etwas. Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen zahlt der Bürger auf das im Ausland erworbene Einkommen dort seine Steuern, das heißt diejenigen ungarischen Staatsbürger, die im Ausland arbeiten, tragen ebenfalls nicht zum Haushalt bei. Gleichwohl kam nie die ernsthafte Frage auf, diesem Personenkreis das Wahlrecht zu entziehen, vielmehr können sie in den Auslandsvertretungen problemlos ihre Stimme abgeben. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich ein ständiger Wohnsitz in Ungarn, dann aber kann für die Wahlkreis- und die Listenabgeordneten gestimmt werden. 

Das Stimmrecht für Auslandsungarn wird nur von den rechten Parteien gestützt.
Zum Teil richtig. Auf Ebene der Parteipolitik unterstützen in der Tat nur die Parteien des rechten Spektrums, Fidesz, KDNP und Jobbik, die Erweiterung des Wahlrechts, MSZP und die LMP lehnen es ab. Trotzdem kann man nicht pauschal behaupten, dass es bei den Linken keine Unterstützer gäbe, man muss hier nur das Beispiel Katalin Szili erwähnen. Und es ist ganz sicher so, dass unter den Wahlbürgern viele die Pläne unterstützen, und zwar unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit.

Das Stimmrecht für Auslandsungarn widerspricht den Grundsätzen moderner Staatlichkeit.
Falsch. Im Streit um die Erweiterung des Wahlrechts vertrat die LMP zwar diesen Standpunkt, mit der Begründung, dass das Wahlrecht im Zeitalter der Moderne an die Staaten gebunden ist, und diese auf dem Prinzip der Territorialität aufbauen. Demgegenüber gibt es durchaus Beispiele für das Auslandswahlrecht. In zwei Nachbarländern, Kroatien und Rumänien, dürfen im Ausland lebende Staatsbürger das Wahlrecht ausüben. In beiden Ländern zählen die abgegebenen Stimmen für besondere Listen. Obwohl die Details der ungarischen Wahlrechtsreform noch ausgearbeitet werden müssen, lassen die bisherigen Verlautbarungen eine ähnliche Lösung vermuten.

(…)

In mehreren Ländern Europas gewährt man den im Ausland lebenden Staatsbürgern eigene Mandatsträger, neben Kroatien und Rumänien ist das in Italien, Frankreich und in Portugal der Fall. Auch in Tschechien und in der Slowakei dürfen im Ausland lebende Staatsbürger wählen, aber ihre Stimmen werden mit den im Inland abgegebenen zusammengefasst. 

Die Auslandsungarn zementieren die Macht der Rechten.
Falsch. Oder besser: Kann man nicht pauschal sagen. Einerseits hängt viel davon ab, wie viele Abgeordnete die Auslandsungarn entsenden dürfen, was wiederum davon abhängt, wie viele im Ausland Lebende die Staatsangehörigkeit beantragen. Nach den Daten von April 2011 haben seit Inkrafttreten der Vereinfachungen im Januar 2011 etwa 60.000 Menschen die Staatsbürgerschaft erhalten, was wir nicht gerade als „massenhaft“ bezeichnen würden. Bislang schätzten wir die Zahl derer, die bis 2014 die Staatsangehörigkeit beantragen könnten, auf 500.000 Personen.

Auf der anderen Seite ist keinesfalls gesagt, dass die Auslandsungarn einheitlich für Fidesz stimmen. Bei den letzten slowakischen Wahlen waren zwei ungarische Parteien im Rennen, eine von ihnen, die eindeutig rechtsgerichtete MKP, verpasste den Einzug ins Parlament, die liberale „Brücke“ hingegen schaffte den Einzug, obwohl Fidesz diese nicht einmal als Partei der ethnischen Ungarn anerkennt. Die Partei der Rumänischen Ungarn (RMDSZ) wiederum ist Teil der Europäischen Volkspartei, ihr Verhältnis zu Fidesz ist jedoch ungeordnet, zum Teil sogar etwas feindselig. In Serbien stimmte ein maßgeblicher Teil der Vojvodina-Ungarn – vor allem die aus Szabadka und aus Újvidék – für serbische liberale Parteien ab. Fazit: Die Auslandsungarn können nicht als einheitlicher Block angesehen werden.

Die Auslandsungarn würden die Wahlen entscheiden.
Zum Teil richtig. Zwar ist ein solches Szenario denkbar, aber das hängt maßgeblich vom vorherigen Punkt ab. Es wäre falsch, die Auslandsungarn als einheitlichen Wählerblock zu betrachten, zudem hängt vieles davon ab, wie viele Abgeordnete man ihnen zugesteht. Soweit sich die Regierungsparteien um Verhältnismäßigkeit bemühen – insoweit beruft man sich oft auf die Neueinteilung der Wahlkreise – hängt wiederum viel davon ab, wie viele Auslandsungarn tatsächlich die Staatsbürgerschaft beantragen. Unterstellt man, dass die Mehrheit dies tun wird, könnten Sie tatsächlich zu einem maßgeblichen Faktor werden. In diesem Fall sind wir aber davon überzeugt, dass jede Partei alles dafür täte, an diese Stimmen zu gelangen. Ganz zu schweigen davon, dass für den Fall, dass Auslandsungarn nur für die Liste abstimmen können, ihr Einfluss auf den Wahlausgang ohnehin deutlich sinken würde.

(…)

(Fortsetzung folgt)

Quelle: http://index.hu/belfold/2011/05/24/tenyek_es_hazugsagok_a_hataron_tuliak_valasztojogarol/

31 Kommentare zu “Index.hu: Fakten und Unwahrheiten über das Wahlrecht für Auslandsungarn

  1. …“Sind alle Auslandsungarn Anhänger von Fidesz oder Jobbik? „…..

    Hoffentlich wird die Art und Weise des Plebiszits vom 5. Dezember 2004 noch sehr lange nicht vergessen.
    Damals haben die Sozis und die Liberalen ihr wahres Gesicht gezeigt.

    • Zur Erläuterung für diejenigen, die mit dem Datum nichts anfangen können: Am 05.12.2004 fand eine Volsabstimmung zu mehreren Themen, u.a. zur Frage der doppelten Staatsbürgerschaft für Auslandsungarn (Menschen, die ungarische Staatsbürger zu ihren Vorfahren zählen), statt. Die Idee stammte vom MVSZ, dem Weltverband der Ungarn. Während sich Fidesz und MDF für die Vergabe der Staatsbürgerschaft aussprachen, lehnten die Sozialisten (MSZP) und die Liberalen (SZDSZ) die Idee ab und forderten die Menschen auf, dagegen zu stimmen. Zunächst war Kernargument das Verhältnis zu den Nachbarstaaten (obwohl Rumänien als auch die Slowakei und Kroatien die doppelte Staatsbürgerschaft kennen; Rumänien vergibt sie sogar an Menschen außerhalb der EU).

      Mitunter waren während der Kampagne Stimmen aus dem Lager der Sozialisten zu hören, den Ungarn im Inland drohte durch die doppelte Staatsbürgerschaft wirtschaftliche Nachteile, etwa weil die Auslandsungarn ihnen Arbeitsplätze wegnehmen bzw. soziale Leistungen und die Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen könnten. Ich persönlich (und das ist meine subjektive Auffassung) empfand die Kampagne der MSZP und SZDSZ als sehr problematisch, weil man versucht hat, die Wähler und die Auslandsungarn gegeneinander auszuspielen. Die Volksabstimmung schloss ohne Ergebnis, zwar sprach sich eine knappe Mehrheit der Bürger für die Vergabe aus, die Wahlbeteiligung war jedoch zu gering.

      • Danke für die Ergänzung 🙂 Ich glaube kaum, daß hier jemand das Thema nicht kennen würde.
        Eine sehr wichtige Präzisierung: es ging nichtmal um eine automatische doppelte Staatsbürgerschaft. Es ging um eine Verpflichtung des damaligen ( !) Parlaments das Thema aufzugreifen und eine gesetzliche Möglichkeit für die doppelte Staatsbürgerschaft zu schaffen.

        Die genaue Frage : „A népszavazás kérdése a következő volt:

        Akarja-e, hogy az Országgyűlés törvényt alkosson arról, hogy kedvezményes honosítással – kérelmére – magyar állampolgárságot kapjon az a magát magyar nemzetiségűnek valló, nem Magyarországon lakó, nem magyar állampolgár, aki magyar nemzetiségét a 2001. évi LXII. törvény 19. paragrafusa szerinti magyarigazolvánnyal vagy a megalkotandó törvényben meghatározott egyéb módon igazolja? “

        Ich werde diejenigen , die für nein gekämpft haben, immer für Verräter halten.

  2. Definieren „Auslandsungarn“ als „Menschen, die ungarische Staatsbürger zu ihren Vorfahren zählen“. Das läßt mich doch etwas grübeln: Also Staatsbürger Ungarns? Auch wenn ja jetzt der Ausdruck „Ungarn“ als Synonym, (oder Ersatz?) für die ungarische Republik benutz werden wird, kann das ja nicht gemeint sein..Meinen also Staatsbürger der ungarischen Krone? Dann könnte auch (fast) jeder Rumäne in Siebenbürger Staatsbürger werden? Ich reite auf dieser Unterscheidung etwas herum, weil mir ihr Argumentation gegen „Das Stimmrecht für Auslandsungarn widerspricht den Grundsätzen moderner Staatlichkeit“ nicht ganz einleuchtet: In der Tat scheint es mir -der ich kein Jurist bin – im Falle Ungarns doch einen Unterschied zu geben, bei der Frage, wer als im „Ausland lebender Staatsbürger“ gewertet wird…

    • Hallo Kornél ! Lesen Sie bitte erst das Deutsche Grundgesetz Atr.116 und dort werden Sie die Lösung finden.

      Ich erlaube mir Sie auf ein “ Zauberwort“ hinzuweisen: „auf Antrag “ Diejenigen , die die Staatsbürgerschaft nicht beantragen, bekommen auch kein Wahlrecht.

      Was halten Sie von einem alten Rumänen ( alt als Jahrgang ) der vor 10. Febr.1947 in Partium gelebt hat , u. U. ungarische Schule besucht hat und heute die ungarische Staatsangehörigkeit beantragt und über den Antrag von Fekete Pákó ? Wer die Voraussetzungen erfüllt und Antrag s t e l l t
      soll willkommen sein. So meine ich.

      • Ich verstehe nicht ganz, was ihr Verweise auf das deutsche Grundgesetz meiner Frage zu tun hat.

    • Hallo Kornél,
      es ist in der Tat so, dass Nachkommen von Staatsbürgern des Königreichs Ungarn in den Grenzen „vor Trianon“ das Recht haben, die ungarische Staatsbürgerschaft in einem vereinfachten Verfahren zu beantragen. Ein Wohnsitz im Inland ist nicht erforderlich, wohl aber der Nachweis der Abstammung, ausreichende Sprachkenntnisse und die Aussage, sich „als Ungar zu bekennen“. Somit kann in der Tat jeder Rumäne, der ungarische Vorfahren im o.g. Sinne hat, die Einbürgerung beantragen. Wichtig ist hier, dass die „Ethnie“ völlig unbedeutend ist: Wenn mein Urgroßvater also ein Banater Serbe und Staatsbürger des Königreichs Ungarn gewesen wäre, fiele er unter das Gesetz. WIe übrigens auch Rome. Oder, was selten betont wird, israelische Staatsbürger, die Nachfahren von Staatsbürgern des Königreichs Ungarn sind. Dass hier eine ethnisch-rassische Linie im Bezug auf ein kaum definierbares „Ungarntum“ gefahren wird, halte ich für widerlegt. Ich könnte, ebenso wie Herr Pfeifer, die Einbürgerung auf Basis des Gesetzes beantragen. Ungarisch sprechen wir beide. 🙂

      • Inwiefern ist das eigentlich eine Vereinfachung? In meinem konkreten Fall bekamen wir unsere Pässe 1994 nach Feststellung der Tatsache, dass wir als ungarische Staatsbürger geboren worden waren, weil unsere Eltern und Großeltern Staatsbürger der ungarischen Krone waren und ihnen die Staatsbürgerschaft nie entzogen wurde.

        Ein Nachweis von Sprachkenntnissen oder sonstiger Bekenntnisse war nicht erforderlich. Empörenderweise gab es jedoch ein Problem bei der Angabe der Abstammung: „München“ durfte man eintragen, hätte man aber der Wahrheit entsprechend Sepsiszentgyörgy / Siebenbürgen eingetragen, dann wäre es angeblich verweigert worden. Die Sachbearbeiterin selbst verfluchte die Leute, die sich solche Regeln ausdachten.

      • @ Kálnoky: Die Vereinfachung betrifft z.B. Menschen wie mich. Meine Großeltern waren ungarische Staatsbürger, ich bin aber nicht als Ungar geboren. Da ich nie ungarischer Staatsbürger war, kann ich die Staatsangehörigkeit auch nicht „zurückbekommen“. Ich kann sie zum ersten Mal beantragen. Ich werde es übrigens nicht tun, da ich keine Vorteile sehe. Eine EU-Staatsbürgerschaft genügt mir 🙂

        Der KDNP-Vorsitzende Semjén hat folgenden Vergleich gezogen: Sein Bruder sei, nach seiner Flucht aus Ungarn im Jahre 1956, nach Schweden emigriert. Nach 1989 sei er in die Botschaft in Stockholm gegangen und habe binnen 10 Minuten seine (nach 1956 entzogene) Staatsbürgerschaft zurückbekommen. Hingegen könne jemand, der sein Dorf seit 1920 nicht verlassen habe und plötzlich statt in Ungarn in der Slowakei aufgewacht sei, bislang nicht ohne weiteres die Staatsbürgerschaft erhalten; ebenso wenig seine Nachkommen.

      • HV, dass ist ja die Krux – im zitierten Beispiel ist es deswegen eine Vereinfachung weil dem guten Mann die Staatsbürgerschaft entzogen worden war. Es ist überhaupt nicht sicher, dass das zB auf Sie, HV, zutrifft.

        Wenn Ihren Großeltern die Staatsbürgerschaft nicht ausdrücklich entzogen wurde, dann sind auch Sie, HV, technisch von Geburt an ungarischer Staatsbürger, nur ohne Pass, und mussten sie schon vorher daher nicht „erwerben“, sondern einfach feststellen lassen. Das galt vorher schon.

        Die neue Regelung betrifft sicher eher Menschen, denen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, und das sind vor allem solche, die nach 1956 flohen. Und Ungarn aus den Nachbarländern, für die offenbar bislang Einschränkungen anderer Art galten.

        Wer nach 1946 floh, der hatte schon vorher keine Probleme, seinen Pass zu bekommen, es dauerte nur etwas lang (ca 6 Monate über Botschaften und Konsulate, ca 2 Monate wenn man es direkt in Ungarn machte)

      • @ Kálnoky: Die Staatsbürgerschaft wurde meinen Großeltern entzogen. Als ich geboren wurde, gab es unter meinen lebenden direkten Vorfahren keine ungarischen Staatsbürger mehr. Die Staatsangehörigkeit wurde dann 1990 auf Antrag zurückgewährt.

  3. Zurück zum Thema, das ja nicht die Abstimmung 2004 war:
    zu: „Über unser Schicksal bestimmen dann auch solche, die hier keine Steuern zahlen“
    Die Frage der Steuern finde ich im Zusammenhang mit dem Wahlrecht unerheblich. Würde ja bedeuten, dass z.B. Studierende, Eltern in Karenz und Arbeitslose auch kein Wahlrecht haben sollten, Ausländer und evtl. sogar Unternehmen dagegen schon. Wenn man Umsatzsteuer mitberücksichtigen würde sollte man vielleicht auch Touristen während ihres Besuchs ein Wahlrecht einräumen. Ich würde daher dem Nachsatz zum bisherigen Wahlrecht für Auslandsungarn stärkere Beachtung einräumen: „Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich ein ständiger Wohnsitz in Ungarn“. Auch wenn jemand aktuell im Ausland arbeitet und Steuern zahlt, signalisiert doch der Wohnsitz einen nach wie vor bestehenden Konnex zum betreffenden Staat. Platt ausgedrückt würde ich es mal „Betroffenheit“ von der Gesetzgebung des Staates nennen. Man wählt ja schließlich das Parlament, also die gesetzgebende Institution und indirekt auch die Exekutive.
    Dahingehend halte ich das Wahlrecht für Auslandsungarn ohne Wohnsitz in Ungarn schon für problematisch, da sie etwas wählen, aber nicht zu dessen Einflussbereich zählen (und daher auch nicht die Konsequenzen ausbaden müssen/dürfen). Der Einflussbereich (die Staatsgewalt) des ung. Staates erstreckt sich nämlich nur auf sein Territorium.
    Dass es mit Kroatien und Rumänien zwei Beispiele gibt, die dies so handhaben, wiederspricht der These nach Nichtvereinbarkeit mit Grundsätzen moderner Staatlichkeit nicht. Vielleicht handelt es sich ja um einen naturalistischen Fehlschluss. Nur weil es so etwas heute noch gibt, muss es ja nicht gut sein.

    • Hallo Sanyi,
      die Argumentation, es solle nur der wählen, der auch die Konsequenzen seiner Wahl zu tragen hat, ist verbreitet und jedenfalls eine Überlegung wert. Das deutsche Bundeswahlgesetz knüpft z.B. das Wahlrecht auch an einen ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet. Der in Ungarn angedachte Ansatz ist wohl der, dass man eine Differenzierung vornimmt dergestalt, dass „Auslandswähler“ nur auf eine „Auslandsliste“ von Abgeordneten stimmen können. Sie haben dadurch gewissen Einfluss, aber das ist meines Erachtens nicht verwerflich. Denn es könnte – z.B. in der Kulturpolitik – durchaus Themen geben, die auch die Auslandsungarn betreffen. Nehmen wir nur die Frage, ob man die Errichtung von Universitäten oder Sprachinstitute im Ausland finanziell unterstützt. Würde man das Wahlrecht rundweg ablehnen, so würden im Ausland lebende Staatsbürger bei solchen Fragen letztlich nicht mitbestimmen können.

      Und Sie haben Recht: Nur weil es das Auslandswahlrecht andernorts gibt, muss es nicht gut sein. Ich glaube, es gibt hier nicht die „perfekte“ Lösung, sondern nur eine, die politisch und juristisch vertretbar ist. Ich denke, beides ist ohne weiteres praktikabel. Wenn wir uns die Politik ansehen, so gehe ich übrigens fest davon aus, dass seitens Fidesz ein gehöriges Maß an politischem Kalkül dahinter steht. Jedenfalls hofft man, Wähler für das eigene Lager zu akquirieren. Ob das klappt, bleibt abzuwarten.

      • @ HV_letzter Satz
        „Wenn wir uns die Politik ansehen, so gehe ich übrigens fest davon aus, dass seitens Fidesz ein gehöriges Maß an politischem Kalkül dahinter steht. Jedenfalls hofft man, Wähler für das eigene Lager zu akquirieren. Ob das klappt, bleibt abzuwarten.“

        Das wird vermutlich nicht klappen.

        Orbán Viktor (auch Semjén) mit seinem „Nationalismus“ geht auf Konfrontationskurs mit „Europa“. Wenn er die ungarischen Minderheiten in der Slowakei, Rumänien etc. in Richtung „extremem Ungarntum“ – ich formuliere vorsichtig – „er-muntert“, so TORPEDIERT er die Bemühungen besonnener Menschen inmitten dieser Minderheiten, welche eher daran glauben, innerhalb einer „Europäischen Konstruktion“ Fortschritte im Zusammenleben erreichen zu können.

        vgl. beispielsweise mit Pester Lloyd-Artikel
        http://www.pesterlloyd.net/2011_21/21siebenbuergenROHU/21siebenbuergenrohu.html

        Vielleicht müsste Orbán Viktor das Buch von Tamara Ehs: „Helvetisches Europa – Europäische Schweiz“ studieren, um anschliessend behutsamer, diplomatischer, mit viel Fingerspitzengefühl die „Interessen von Ungaren“ zu vertreten und zu fördern, statt diese zu „torpedieren“…
        [http://www.peterlang.com/index.cfm?event=cmp.ccc.seitenstruktur.detailseiten&seitentyp=produkt&pk=38405]

        Leider scheint sein machtzentriertes Gehirn derartige Gedankengänge nicht zu. Was er mit schwülstigen Worten sagt, soll – das ist populistisch-demagogisch – zudecken, was er denkt. Den Teamgeist kultiviert er als ALIBI – vielleicht – auf dem Fussballfeld zu Felcsút, während dem sein Kugelschreiber, Schmitt Pál, feierlich das Neue Grundgesetz unterschreibt und Worthülsen von sich gibt.

        Die Konfrontation mit „Europa“ lässt jeglichen Sinn für REALITÄTEN vermissen.

        Die Bruchlinie in Ungarn ist nicht LINKS-RECHTS, sondern zwischen POPULISTISCHER DEMAGOGIE und „DEMOKRATIE“ (was man auch immer im so genannt, europäischen Sinne darunter versteht….)

    • Hallo,
      …“Der Einflussbereich (die Staatsgewalt) des ung. Staates erstreckt sich nämlich nur auf sein Territorium.“ stimmt, aber die Entscheidungen des Ungarischen Parlaments können alle Magyaren in der Welt, die darauf Wert legen, betreffen. Ich meine die Gesetze, Vereinbarungen mit anderen Länder, Kultur, usw.

      Man darf auch die Frage stellen: alle „Kritiker“ der aktuellen ungarischen Regierung haben die ungarische Staatsangehörigkeit ? Meine ich Herr Dalos, Herr Schiff , Frau Jelinek, Herr Habermas, Frau Birthler, Herr Cohn-Bendit, usw….usw…usw.

  4. Schließe mich gerne der Meinung an, dass es hier sicherlich keine Perfekte Lösung gibt. Das Betroffenheitsargument sollte eigentlich nur hin zur territorialen Anbindung des Wahlrechts führen, also der meiner Meinung nach sinnvollen Verknüpfung des Wahlrechts mit dem Wohnsitz (auch wenn dies wie gesagt auch nicht die perfekte Lösung ist). Die Jelineksche Definition von Staatlichkeit mit Staatsvolk, -territorium und -macht scheint mir nicht unangebracht. Wenn ein Fekete Páko oder wer auch immer die Voraussetzungen erfüllt und die Staatsbürgerschaft beantragt sollte sie bekommen und bei Wohnsitz im Inland auch wählen dürfen. Wenn nach den neuen Möglichkeiten jemand aus Siebenbürgen die ung. Staatsbürgerschaft bekommt – meinetwegen, aber solange er keinen Wohnsitz in Ungarn hat, warum sollte er Wahlrecht in Ungarn bekommen? Was würde das übrigens mit seinem Wahlrecht in Rumänien machen? Hätte er dann auf EU-Ebene einen doppelt so großen Einfluss wie jemand mit einfachem Wahlrecht? Eine doppelte Staatsbürgerschaft kann ich mir tatsächlich gut vorstellen, aber ein doppeltes Wahlrecht halte ich tatsächlich für schwierig.
    Hinter den Beweggründen politisches Kalkül zu sehen, halte ich nicht für abwegig, aber bei der Einteilung der in Frage stehenden Auslandsungarn zu politischen Gruppen in Ungarn tue ich mich schwer. Auf diese Stellen bin ich daher bewußt nicht eingegangen. Insgesamt stört mich übrigens an dem Artikel von Index die Aufhängung an „Fakten und Unwahrheiten“ – das trifft meiner Meinung nach die behandelten Fragen nicht. Ich hätte eher von mehr oder weniger plausiblen Vermutungen gesprochen. Die teilweise relativierenden Antworten zeigen wohl auch, dass es hier nicht um eindeutige (Un-)Wahrheiten geht. Und teilweise finde ich die eindeutig gegebenen Antworten alles andere als eindeutig (zB auf die Frage nach moderner Staatlichkeit)

  5. Zitat aus dem Index-Artikel:
    „Gleichwohl kam nie die ernsthafte Frage auf, diesem Personenkreis das Wahlrecht zu entziehen, vielmehr können sie in den Auslandsvertretungen problemlos ihre Stimme abgeben. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich ein ständiger Wohnsitz in Ungarn, dann aber kann für die Wahlkreis- und die Listenabgeordneten gestimmt werden. “

    FALSCH!

    Als in Ungarn lebender deutscher Staatsbürger und damit Bürger der EU habe ich hier vor Ort das Recht bei Kommunalwahlen meine Stimme abzugeben. Bei der Wahl zum ungarischen Parlament nicht, wohl aber zum deutschen Bundestag, eben aufgrund meiner deutschen Staatsbürgerschaft.

    Das Recht zur Teilnahme an den Kommunalwahlen habe ich jedoch ausschließlich in Ungarn, und nicht mehr in dem Wahlkreis in Deutschland, aus dem ich vor meinem Umzug gewohnt habe. Innerhalb der EU kann/darf jeder EU-Bürger nur einen Erstwohnsitz haben. Das war mir auch neu, lernte ich bei der Ummeldung in deutschen Botschaft Budapest. Offiziell gibt es keinen „Zweitwohnsitz“, nur einen ständigen Wohnsitz, eben dort, wo man sich mehrheitlich aufhält, lebt. Wahlrecht hat man auf kommunaler Ebene daher nur ein Mal. Und so man sich nicht abmeldet, kann man und müsste man sogar Probleme mit den Einwohnermeldebehörden gekommen, da man klar gegen das Gesetz der Meldepflicht verstößt. Dass dies in der Praxis zumeist anders gehandelt wird und nicht auffällt, weil es keinen EU-weiten Melderegister gibt, steht auf einem anderen Blatt. Konsequent gedacht ist es.

    Dass künftig vermutlich „Ungarn“, die permanent im Ausland leben, voraussichtlich zumindest in Teilen über die Besetzung jenes Parlaments mitbestimmen dürfen und damit Entscheidungen maßgeblich mit beeinflussen können, die viel eher meinen als ihren Alltag in irgendeine Richtung verändern, entbehrt für mich eben jener oben angesprochenen Logik und entspringt einem klaren politischen Kalkül. Dass ich in Deutschland noch wählen kann hat ja auch damit etwas zu tun, dass im Grunde davon auszugehen ist, dass über ihre Geburt definierte Staatsbürger allenfalls temporär im Ausland leben und also in der Regel im Inland der Legislative des „eigenen“ Landes ausgesetzt sind.

    (Dass es unterschiedliche Wege zur Staatsbürgerschaft gibt (Blut, Boden) ist mir selbstverständlich auch klar und kann und soll hier sicher nicht in vollem Umfang zur Diskussion stehen. Mir geht es nicht um die Staatsbürgerschaft, sondern um die daimt einher gehenden rechte und Pflichten. Am liebsten wäre mir auf Sicht einen Europäische, das hätte auch nachhaltigen Symbolcharakter, könnte irgendwann als bindendes Element den Gedanken eines einheitlichen Europa plastischer machen und stärken und würde so manchem billigen Patriotismus den Gar rausmachen.)

    • @ Peter K.: Mir ist nicht klar, inwieweit die Aussage auf Index falsch sein soll. Dort geht es um ungarische Staatsbürger, die über einen festen Wohnsitz in Ungarn verfügen, sich aber z.B. aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten. Sie dürfen das ungarische Parlament mitwählen. Ich denke, das entspricht der aktuellen Rechtslage. Und dürfen nicht US-Amerikaner im Ausland ebenfalls wählen? (ich glaube, die wählen seit Jahrzehnten eher Demokraten als Republikaner…zum Glück 🙂 …)

      Das Recht, als EU-Bürger an Kommunalwahlen des Landes teilzunehmen, in dem man sich „ständig“ aufhält, ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Auch in Deutschland.

  6. @HV. Wie definieren Sie „aus beruflichen gründen im Ausland aufhalten“? Wenn man zum Zeitpunkt der Wahl sich auf einem Business Trip befindet? Dann macht man doch Briefwahl. Aber das meinen Sie sicherlich nicht. Ich weiß natürlich dass im Ausland lebende US-Amerikaner wählen dürfen. Wichtig ist der nicht explizit genannte Zusatz: EU-Ausland.

    Und die Unterscheidung zwischen Wahlrecht auf kommunaler Ebene und regionaler (Landtage) oder nationaler.

    Nochmals. Nein. Mir wurde klipp und klar bei der Deutschen Botschaft erklärt, dass man entgegender der gängigen Annahme man lediglich einen einzigen festen Wohnsitz haben in der EU (!) haben kann. Das ist der Erstwohnsitz, bei dem ist man amtlich gemeldet, weil man mehrheitlich seine Zeit dort verbringt. Daher habe ich hier eine „Lakcímkártya“, Sie nicht. Und ich werde keinen neuen Personalausweis erhalten, wenn der gegenwärtige abgelaufen ist. dann habe ich nur noch den Reisepass als deutsches Dokument – und eine Kärtchen der (noch Republik) Ungarns, auf dem mir der unbefristete Aufenthalt in Ungarn und in Zusammenhang mit der lakcímkártya mein Erstwohnsitzes nachgewiesen wird.

    Zweitwohnistz mag zwar heißen, dass man noch irgendwo einen Wohnung oder ein Haus besitzt oder mietet, rechtlich relevant für Kommunalwahlen ist dies aber nicht. Gängige Praxis ist wohl, teils aus Bequemlichkeit, teils aus Unwissen oder Vergesslichkeit, dass Leute noch weiterhin am früheren ort angemeldet bleiben und daher auch die Wahlunterlagen für die dortigen Kommunalwahlen aber auch (in Deutschland) die Landtagswahlen erhalten. Rechtlich korrekt ist dies aber nicht. Und über das kommunale oder regionale (so es eines gibt) Wahlrecht hinaus im Alltag eben auch dann problematisch, weil man ja ggf. zeitnah physisch greifbar sein muss für Behörden, die einen über den amtlich registrierten Wohnsitz suchen und finden sollten. (kann das jetzt leider nicht besser ausdrücken, hoffe es ist dennoch verständlich).

    Dass mein Sohn, geboren in Budapest, durch die unterschiedliche Staatsbürgerschaft automatisch zwei Staatsbürgerschaften trägt und später für beide nationale Parlamente seine Stimme wird abgeben dürfen ist dann noch einmal eine ganz andere Geschichte. Aber auch noch logischer, als die für mich nun beabsichtigte „Auslandsungarn“ Geschichte.

    • @ Peter K.: Ich habe das leise Gefühl, wir reden aneinander vorbei. In dem Index-Artikel und der von Ihnen zitierten Passage geht es um ungarische Staatsbürger und darum, ob diese wählen können, wenn sie sich im AUsland aufhalten. Die These von Index: Diese Personengruppe (Ungarn im Ausland) darf unter den im Artikel genannten Bedingungen an der ungarischen Wahl teilnehmen.
      Sie sprechen demgegenüber von dem, was Sie dürfen. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Sie aber gerade kein ungarischer Staatsbürger. Ich denke, es handelt sich also um zwei Themen. Ich verstehe also nicht, wo der eigentliche Dissens ist. Vielleicht helfen Sie mir auf die Sprünge…

  7. @HV: „Voraussetzung (für die Stimmabgabe in den Auslandsvertretungen) ist selbstverständlich ein ständiger Wohnsitz in Ungarn, dann aber kann für die Wahlkreis- und die Listenabgeordneten gestimmt werden. “

    Der Bezug zum ständigen Wohnsitz in Ungarn, den verstehe ich nicht bzw. sehe in als falsch an. Zumindest wurde mir das bei der Botschaft so für alle EU-Bürger verbindlich erklärt. Jemand lebt und arbeitet im Ausland. Wie ich als Deutscher. Habe keinen Wohnsitz in D. Ein Ungar der beruflich bedingt nach Italien gezogen ist auch nicht. Daher bezieht sich dessen Wahlrecht auch nicht auf den ständigen Wohnsitz in HU, da er den zwar haben kann, aber nicht braucht für seine Stimmabgabe für die Parlamentswahlen. Der Wohnsitz ist Blödsinn, träfe für „Erdély-Ungarn“ und andere ja mehrheitlich auch nicht zu.

    Und wie eingangs erwähnt halte ich es für politisch problematisch, dass nun auf einmal, im Nachhinein jemand der sein ganzes (oder fast ganzes) Leben im de facto Ausland mit ausländischer Staatsbürgerschaft gelebt hat und dort wählen durfte und dort von allen politischen Entscheidungen betroffen war und auch künftig sein wird mitbestimmen kann, wenn auch nur eingeschränkt, wie die Sitze im ung. Parlament verteilt werden. Da müsste im Grunde eher ich als in Ungarn lebender EU-Bürger der direkt von allem betroffen ist Mitsprache haben (denn die habe ich ja auch nicht grundlos auf regionaler ebene, die alle anderen EU-Bürger in ähnlicher Lage auch). da kann man anderer Meinung sein, ist mir klar.

    Dass dies schon von manchen Staaten so praktiziert wird, macht es für mich nicht besser.

    Das war die Essenz meines Kommentars.

    • Peter K:
      Es geht um den Ungarn, der über einen Wohnsitz in Ungarn hat, sich aber – z.B. für 175 Tage im Jahr – in Deutschland aufhält. Dieser Ungar zahlt (unterstellen wir mal) aufgrund des DBA Steuern in Deutschland auf seinen Arbeitslohn. Er kann aber trotzdem problemlos zur Botschaft in Berlin laufen und seine Stimme für die ungarischen Parlamentswahlen abgeben. Index meint diesen Fall. 🙂

      • @HV: Nach wie vor gilt, dass es für diesen Ungarn völlig irrelevant ist, dass er mehrheitlich in Deutschland lebt. Sein Wahlrecht für das ung. Parlament hat er durch seine ung. Pass, seine Staatsangehörigkeit, die er i.d.R. durch Geburt über seine ung. Eltern erhalten hat.

        Index verweist in eine falsche, mindestens in eine serh leicht falsch verstehbare Richtung. Meine Meinung, basierend auf dem, was ich oben mit nunmehr rund 3000 Anschlägen versucht habe zu erläutern.

        Oder: wir reden irgendwie nach wie vor aneinander vobei, kann es leider nicht mehr anders ausdrücken, und muss auch rein zeitlich bedingt hier und jetzt die Segel streichen. 🙂

  8. Vielleicht darf ich meine Interpretation der letzten Postings als Frage an HV zurückwerfen. Angenommen die von Peter beschriebenen Umstände gelten für Ungarn genauso (mir scheint das recht ähnlich zu sein): Was ist mit einem Ungarn, der sagen wir in Deutschland arbeitet (über mehrere Jahre) und entsprechend in Deutschland seinen aktuellen Lebensmittelpunkt hat. Darf dieser:
    – in Deutschland bei Kommunalwahlen wählen?
    – neben seinem deutschen einen Hauptwohnsitz in Ungarn haben?
    – wenn er als ungarischer Staatsbürger seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat bei der ungarischen Parlamentswahl mitmachen?

    Bei hoher internationaler Mobilität wird die Frage nach dem Wahlrecht zunehmend spannend. Vielleicht sollte das Wahlrecht insgesamt an dem ständigen Wohnsitz festgemacht werden und nicht an der Staatsbürgerschaft. Wie schon gesagt, kann man ja gut zwei Staatsbürgerschaften haben, aber gleichzeitig Wahlrecht in mehreren Ländern?

  9. @ T Sanyi: Aus meiner Sicht bzw. der der Deutschen Botschaft und was ich erklären versuchte würden die Antworten sein:

    1) ja
    2) nein
    3) ja.

    Und zu Ihrem letzten Absatz: genau in die Richtung denke ich auch, zumindest wäre es plausibler. Ich selbst bin schließleich auch nicht mehr direkt von der Besetzung des deutschen Bundestages oder eine Landtages betroffen, zahle meine Steuern in Ungarn etc.

    Und natürlich stellen sich dann konkrete Fragen, wie etwa ab wann gilt das etc…

    @B, Kalnóky: auf genau solche aberwitzigen Regelungen, die mit den Realitäten des Lebens wenig bis nichts zu tun haben, stößt man doch leider Gottes allenthalben. Ich könnte hier etliche Beispiele aus dem ungarischen Verwaltungsalltag erzählen (wobei der deutsche ja auch nicht besser sein soll), bei denen die beteiligten Personen (die bei der Praxis Beteiligten von Behörden oder aus Wirtschaft der betroffenen Branche) einfach nur den Kopf schütteln. Tendenz: unstetig aber steigend.

  10. Ich habe mich nicht mit dem Thema Wahlrecht beschäftigt, verstehe aber auch hier nicht was sich ändert – ich hätte hier in Istanbul auch bei der letzten Ungarn-Wahl wählen können, ohne Wohnsitz in Ungarn. Botschaft schickte zumindest mails wir sollten uns rechtzeitig registrieren.

  11. Pingback: Briefwahl für Ungarn mit festem Wohnsitz im Ausland: Eine verfassungsrechtliche Zeitbombe? | Hungarian Voice - Ungarn News Blog

    • interessanter Link, aber plumper Artikel.

      Einerseits beschränkt er sich auf die klassischen Auslandsungarn, also diejenigen, die in Regionen leben, die früher zu Ungarn gehörten und wo deren Vorfahren schon seit Jahrhunderten lebten und sie selbst geboren wurden. Außer Acht wird dabei gelassen, dass diese sehr wohl ein legitimes Interesse daran haben, dass es in Ungarn eine Regierung gibt, die sich für die Belange dieser Ungarn einsetzt. Und dieses Interesse wird am ehesten erreicht, wenn man die Regierung mitwählen kann, weil dann auch in Ungarn um diese Stimmen geworben wird. Und so werden sich ungarische Regierungen in Zukunft auch über die EU für diese Ungarn einsetzen, wenn Repressionen wie der Entzug der slowakischen Staatsbürgerschaft drohen – selbst wenn die Regierung gerade durch die Sozialisten gestellt wird.

      Andererseits bleibt völlig außen vor, dass eigentlich auch Auslandsungarn im weiteren Sinne wahlberechtigt sind. Und wie in jüngster Vergangenheit bewiesen, stehen auch wir schon mal an vorderster Front wenn mal wieder gegen Ungarn gehetzt wird – denn wir sind es, die in erster Linie betroffen sind, wenn sich die öffentliche Meinung gegenüber „den Ungarn“ (Plural) plötzlichen zum Negativen verändern und das nicht ohne Vorurteile (z.B. dank diverser EU-Berichte made in Hungary). Und denkt man beispielsweise an Kanada, dann wird man erkennen, dass es sich hierbei auch nicht um nur einen oder zwei handelt.

      Natürlich kommt auch dieser Artikel nicht daran vorbei, seine Leser dahingehend zu manipulieren, dass Ungarn jetzt vermeintlich jeden Dahergelaufenen zum EU-Bürger macht und auch noch das Wahlrecht einräumt. Tatsächlich durfte ich selbst erfahren, dass die ungarischen Behörden keinesfalls großzügig vorgehen. Selbst viele Auslandsungarn der zweiten Kategorie (also völlig legitime Wahlberechtigte) dürften keine gültigen Dokumente mehr haben um ihre Staatsbürgerschaft nachzuweisen bzw. um ihr Wahlrecht geltend zu machen – und da gibt es kein Pardon. Wenn ich richtig informiert bin, heißen diese armen Schweine (;)) im Jargon „passive Staatsbürger“ und die müssen bei Beantragung eines neuen Passes oder einer Staatsbürgerschaftsbescheinigung mit einer Bearbeitungszeit von etwa einem halben Jahr rechnen – bis dahin ist die Wahl vorbei. Ganz zu schweigen vom Aufwand, der damit verbunden ist. Ähnlich geht es den Auslandsungarn, die ihren Wohnsitz noch in Ungarn haben. Unterm Strich sind diese ungarischen Regularien so restriktiv, dass sie selbst völlig legitimen Wahlberechtigten vor den Kopf stoßen, da reden wir also noch gar nicht von möglichen „Schmarotzern“. Jedenfalls geht es mir so und ich bin der Fidesz nicht mal abgeneigt, Wahlrecht hin oder her.

      Interessant finde ich noch die Frage, ob diese Wähler, sofern in der EU ansässig, dann auch wahlweise über Ungarn an EU-Wahlen teilnehmen dürfen. Das wär schön, das würd‘ ich sofort machen: weg mit grauer CDU, her mit Fidesz!

      • Ich finde den Artikel gar nicht so schlecht. Nur in zwei Punkten hätte ich Bemerkungen:

        1) Der Artikel erweckt beim Leser den Eindruck, dass die Auslandsungarn bei der Entscheidung der nächsten Wahlen eine wichtige Rolle spielen können. Dieser Eindruck ist falsch. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wahlen durch das Wahlrecht für die Auslandsungarn entschieden werden könnten ist sehr gering.

        Von den 199 Abgeordneten im zukünftigen ungarischen Parlament werden 106 Abgeordnete in den einzelnen Wahlkreisen gewählt. Auf die Verteilung dieser Sitze haben die Auslandsungarn keinen Einfluss, da sie nur über die Landeslisten abstimmen können. Aus der Wahlarithmetik und aus der Anzahl der potenziellen Wähler im Ausland ergibt sich, dass die Auslandsungarn höchstens über 1 bis 3 Sitze (je nach Wahlbeteiligung) entscheiden können. Somit hat das Wahlrecht für die Auslandsungarn eher eine symbolische als praktische Bedeutung.

        Die symbolische Bedeutung halte ich für wichtig und richtig, gleichzeitig hoffe ich aber, dass die Wahlen wirklich nicht durch diese Stimmen entschieden werden.

        2) Ich glaube, wer die Székler nur ein wenig kennt und ihnen nur ein wenig Respekt entgegenbringt, bezeichnet sie nicht als „Rumänen“, auch nicht „ungarischstämmige Rumänen“. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten eine Formulierung zu finden, durch die niemand verletzt wird: ungarischstämmige Bürger Rumäniens, Rumänische Bürger ungarischer Nationalität, usw.

      • In der Tat, halász, sehr richtige Anmerkungen. Besonders die Kritik die Sie in Ihrem 2. Punkt nennen, teile ich. Allerdings kommen derlei Formulierungen immer wieder vor, egal ob es um Ungarn in Rumänien oder anderswo geht. Sie zeugen davon, wie wenig Ahnung und Feingefühl der Autor von und für das Thema hat…

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