EGMR: Rentenverstaatlichung mit der Eigentumsgarantie vereinbar

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute die Beschwerde eines ungarischen Staatsbürger zurückgewiesen, die sich gegen die Verstaatlichung der privaten Rentenversicherung gerichtet hatte.

http://index.hu/gazdasag/2013/01/30/strasbourg_rendben_volt_a_nyugdijallamositas/

Die Pressemitteilung in englischer Sprache:

http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-4240871-5045019?TID=oopqdfsoui

5 Kommentare zu “EGMR: Rentenverstaatlichung mit der Eigentumsgarantie vereinbar

  1. Können Sie uns erklären, wurde den Versicherten die Chance geboten, bei ihrer privaten Versicherung zu bleiben, oder wurden die einzelnen Versicherten nicht gefragt als die Guthaben verstaatlicht wurden?

  2. Ein staatliches, umlagefinaziertes Rentensystem ist immer besser als eine kapitalgedeckte private Versicherung. Riester Rente ist der beste Beweis dafür.

    Der Verdienst liegt bei den Versicherern.

  3. Es muss bei diesem Thema immer wieder gesagt werden: hier geht es um die gesetzliche Pflichtversicherung, die in Ungarn zeitweise teilprivatisiert war. Diese Privatisierung wurde nun Rückgängig gemacht, man setzt wieder auf das staatliche, umlagefinanzierte System. Diese Information wird aus vielen Berichten in der deutschsprachigen Presse ausgespart, stattdessen berichtet man lieber über den „Rentenklau“.

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