Der Sündenfall: Fidesz-Fraktionsvorsitzender reitet Angriff auf das Verfassungsgericht

Das Ungarische Verfassungsgericht hat ein von der Fidesz-Mehrheit im Parlament verabschiedetes Gesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt (Beschluss Nr. 1268/B/2010 vom 26.10.2010). Das Gesetz betraf die rückwirkende Einführung einer Sondersteuer in Höhe von 98% auf bestimmte Arten von Abfindungen im öffentlichen Dienst und in öffentlichen Unternehmen.

Postwendend nach der Entscheidung holte Fraktionschef János Lázár für die regierende Fidesz zu einer bislang in dieser Form nicht bekannten Machtdemonstration aus: Man werde das Gesetz erneut verabschieden, zuvor jedoch dem Verfassungsgericht die Prüfungskompetenz für Budgetregelungen (Steuer- und Zollgesetze usw.) entziehen. Vorschriften, die einer Volksabstimmung nicht zugänglich sind, sollen auch der Kontrolle des Verfassungsgerichts entzogen sein.

Der von Lázár am 26.10.2010  präsentierte Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Änderung des Gesetzes Nr. XXXII aus 1989 über das Verfassungsgericht vor. Die Begründung lautet wie folgt:

Das Verfassungsgericht übt innerhalb eines auch im internationalen Vergleich herausragenden  Zuständigkeitsbereichs die Kontrolle über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen aus. Innerhalb der ersten Jahre nach dem Systemwandel bestand ein großes Bedürfnis an einer  rechtsfortbildenden Rolle des Gerichts. Mit der Stabilisierung des Rechtsstaates ist diese breite Rolle in der heutigen Zeit nicht mehr sachgerecht. Daher nimmt dieser Gesetzesvorschlag – im Einklang mit der beabsichtigten Verfassungsänderung – diejenigen Gesetze, die nach der Verfassung einer Volksabstimmung nicht zugänglich sind, aus der Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichts aus. Der Änderungsvorschlag sieht ferner vor, dass auch die im Moment noch nicht abgeschlossenen Angelegenheiten von der neuen Zuständigkeitsregel erfasst werden, d.h. das Verfassungsgericht müsste auch in laufenden Verfahren, die vom Gesetz erfasst werden, das Verfahren einstellen.“

Der Gesetzesvorschlag überrascht und steht mit europäischen Verfassungstraditionen nicht im Einklang. Es ist bereits für sich genommen politisch höchst unglücklich, dass ein führender Parlamentsabgeordneter das Verfassungsgericht derart öffentlich kritsiert; üblich ist ein Mindestmaß an Respekt gegenüber der Autorität und Sachkunde eines Rechtsprechungsorgans, das sogar Viktor Orbán (selbst Jurist) stets eingefordert hat. Völlig beispiellos dürfte sein, dass man binnen weniger Stunden nach Erlass einer für Fidesz ärgerlichen Gerichtsentscheidung die Beschneidung verfassungsgerichtlicher Befugnisse bekannt gibt, statt – wie es korrekt wäre – das Gesetz an die Vorgaben anzupassen. Die Begründung, das Verfassungsgericht werde nach der „Stabilisierung“ des Rechtsstaates nicht mehr in der gleichen Form benötigt, ist insoweit wenig überzeugend, weiß Fidesz doch, dass vermehrt Vorwürfe der Aushebelung demokratischer Grundregeln auftauchen.

Auch der Umstand, dass die neue Regelung für bereits laufende Verfahren gelten soll, kann nur als Frontalangriff auf das Gericht angesehen werden. Die Mehrheit möchte sich offenbar einen umfassenden Freifahrtschein für Budgetfragen schaffen, den weder die deutsche oder österreichische, noch sonstige europäische Verfassungen vorsehen. Es darf gehofft werden, dass sich das Gericht durch diese Art von Machtdemonstration nicht einschüchtern lässt. Mehr als verwunderlich ist auch, dass sich die in den Reihen des Fidesz in großer Zahl vorhandenen Juristen nicht kritisch zu Wort melden…

Rechtlich gesehen besteht kein Grund, Gesetze, die einer Volksabstimmung nicht zugänglich sind, auch der Kontrolle durch das Verfassungsgericht zu entziehen. Volksabstimmungen und richterliche Kontrolle sind insoweit nicht deckungsgleich. Eine kompetente Kontrolle der Gesetze am Maßstab der Verfassung ist auch dann angezeigt, wenn bestimmte Themenkreise der direkten Abstimung durch das Volk entzogen sind. Während Erstgenannte sich bei Volksabstimmungen legislativ beteiligen, üben die letztgenannten eine rechtliche Kontrolle im Rahmen der Gewaltenteilung aus. Bürger verfügen zudem in der Regel nicht über die notwendige Kompetenz zur Beurteilung verfassungsrechtlicher Fragen – darum legen sie diese Aufgabe (über das Parlament) in die Hände von Richtern. Ein Verfassungsgericht, das Finanzgesetze nicht auf Verfassungskonformität prüfen darf? – undenkbar!

Der Grund dafür, dass Maßnahmen wie die jetzt angekündigte möglich sind, liegt an der höchst unglücklichen Systematik der ungarischen Verfassung: Sie ist in jedem Punkt änderbar, soweit die Mehrheit hierfür vorhanden ist – ein unveränderlicher Teil, wie ihn z.B. das deutsche Grundgesetz bei den Grundrechten vorsieht, existiert nicht. Die Verfassungsväter haben es im Jahre 1989 versäumt, den Verfassungskern „vor der Parlamentsmehrheit zu schützen“.

Die Opposition hat – bis auf Jobbik – lautstark gegen die Vorlage protestiert und die Bevölkerung zu Protesten aufgerufen mit dem Ziel, das Verfassungsgericht zu verteidigen.

Es bleibt die Hoffnung, dass Fidesz von seinem befremdlichen Vorhaben – es ist ein geradezu vernichtendes (Presse)Echo aus Europa zu erwarten – Abstand nimmt, andernfalls droht – nach der OSZE-Kritik am Mediengesetz – nicht nur die Beschädigung demokratischer Grundregeln, sondern auch ein deutlicher Imageverlust im Ausland. Gerade weil Ungarn im Januar 2011 die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt und zahlreiche Reformen anschieben möchte, sollten keine Misstöne provoziert werden, welche Zweifel am demokratischen Grundverständnis der Ratspräsidentschaft heraufbeschwören könnten.

Neben dem Fraktionsvorsitzenden sprach auch der Sprecher des Ministerpräsidenten, Péter Szíjjártó, im Fernsehsender M1 davon, man werde – auch gegen Widerstände – den „Wählerwillen“ durchsetzen, das Volk habe gerade für die Abschaffung der o.g. Abfindungen gestimmt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts stehe mit dem Wählerwillen nicht im Einklang. Die „Regierung der nationalen Einheit“ werde das Vorhaben weiter verfolgen. Dass sich auch die Umsetzung des Wählerwillens an verfassungsrechtlich anerkannten Grenzen und Regeln orientieren muss, spielt für Szíjjártó offenbar keine Rolle: Die geplanten Maßnahmen stellen nach seiner Auffassung eine „Stärkung des Rechtsstaates“ dar. Inwieweit das der Fall sein soll, konnte der Sprecher jedoch nicht im Detail und in einer für Juristen verständlichen Weise erklären.

Lázár und andere sollten sich zudem der Tatsache bewusst sein, dass sich – wenn man auch das Verfassungsgericht ausschalten möge – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des 98%-Steuergesetzes annehmen könnte.

Einer Anmerkung wert ist übrigens der Umstand, dass selbst der jüngst von Fidesz inthronisierte Verfassungsrichter István Stumpf, ehemaliger enger Mitarbeiter von Ministerpräsident Orbán, gegen das oben genannte Steuergesetz stimmte.

Kritik am Vorgehen des Fidesz kam übrigens nicht nur aus den Kreisen der Opposition: So kritisierte auch die als regierungsnah geltende Tageszeitung Magyar Nemzet das Vorhaben der Fidesz-Fraktion. Gleiches gilt für die regierungsnahe Wochenzeitschrift Heti Válasz: Dort schreibt András Stumpf über die „Verfassungslose Republik„. Und der bekannte und vor allem bei jungen Leuten beliebte politische Analyst Gábor Török – sonst wohlwollend gegenüber der Regierung – äußerte sich in seinem Beitrag „Wo ist der Rubikon“ wie folgt:

Wer diesen Blog liest, weiß, dass ich in letzter Zeit viel Kritik dafür einstecken musste, dass ich nicht bereit war, die Entscheidungen des Fidesz als grundlegende oder sich von früheren unterscheidende Beschränkungen der Demokratie zu sehen. Zuletzt schrieb ich, dass die Tatsache, dass jemandem etwas nicht gefällt, noch nicht bedeutet, dass es lebensgefährlich oder alles zerstörend wäre. Was allerdings János Lázár heute angekündigt hat, geht auch bei mir über das hinaus, was man als „nicht elegant“ oder „geschmacklos“ bezeichnen könnte (…)

(…) dies überschreitet tatsächlich diejenigen Grenzen, welche die bestimmenden Persönlichkeiten in der ungarischen Politik in den vergangenen zwanzig Jahren mehr oder weniger versuchten, einzuhalten. Das Verfassungsgericht wurde nun von Seiten der Regierungsverantwortlichen einem derart heftigen Angriff ausgesetzt, wie er bislang noch nie – auch nicht zur Zeit des Bokros-Paketes! – vorgekommen ist.“

Macht mag also etwas Berauschendes haben – wenn man es jedoch übertreibt, kommt unweigerlich der Kater. Dies möge sich Fidesz stets vor Augen halten. Bereits in den Jahren 1998-2002 gab es hinreichend Gründe zur Kritik. Diese Fehler sollten nun keinesfalls wiederholt werden.

Man kann hoffen, dass sich der stets machtbewusste Viktor Orbán mit eigenen Kommentaren bislang zurückgehalten hat, um die öffentliche Meinung zu testen. Welche Schlüsse aus der insoweit einhelligen Reaktion zu ziehen sind, liegen auf der Hand: Finger weg vom Verfassungsgericht!

12 Kommentare zu “Der Sündenfall: Fidesz-Fraktionsvorsitzender reitet Angriff auf das Verfassungsgericht

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