Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die von der ungarischen Fidesz-Parlamentsmehrheit verabschiedete (rückwirkende) Strafsteuer auf Abfindungen öffentlicher Bediensteter als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention bewertet.
Das Gericht sah das Eigentumsgrundrecht beeinträchtigt.
http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-4355148-5224362
Die Entscheidung überrascht nicht. Bereits das ungarische Verfassungsgericht hatte die Steuerregelung für verfassungswidrig erklärt. Die Parlamentsmehrheit entzog dem Gercht daraufhin die Befugnis, haushaltsrelevante Gesetze auf Vereinbarkeit z.B. mit dem Eigentumsgrundrecht hin zu prüfen.
Der damalige Angriff auf die Kompetenzen des höchsten ungarischen Gerichts war hier ausführlich behandelt worden. Im Nachgang hatte das VerfG den kreativen Ansatz vertreten, die rückwirkende Besteuerung verstoße gegen das Grundrecht auf Menschenwürde.
Das Strafsteuergesetz zielte im Wesentlichen auf überhöhte Abfindungen öffentlicher Bediensteter aus dem Dunstkreis der Vorgängerregierung ab, die diese vor dem Regierungswechsel erhalten hatten. Die Regelungen trafen allerdings auch „normale öffentliche Bedienstete“. Dies hatte auch das VerfG kritisiert.