Mit der erforderlichen Mehrheit von 2/3 der Stimmen des zuständigen Gremiums wurde ein bis vor kurzem aktiver konservativer Politiker der Exekutive, laut Presseberichten „ohne nennenswerte juristische Erfahrung“, zum Verfassungsrichter gewählt.
Aber beruhigen Sie sich, lieber Leser. Es muss in diesem Fall weder eine Sondersitzung des EU-Parlaments einberufen, noch die OECD oder der Europarat bemüht werden. Es geht nämlich nicht um Ungarn, sondern …
… um die Bundesrepublik Deutschland.
Das soll uns doch, im Hinblick auf den Aufruhr um ungarische Richterernennungen, einen kleinen Exkurs wert sein.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung bereits am 25.11.2011 berichtete, wurde der in diesem Jahr von seinem Amt zurückgetretene saarländische Ex-Ministerpräsident Peter Müller zum Nachfolger des aus dem Amt scheidenden Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio gewählt. Das Vorschlagsrecht lag – im Rahmen des seit langem zwischen den beiden großen Volksparteien CDU/CSU und SPD praktizierten Proporzes (Vorbild: Österreich…) – bei der Union. Eine Aussprache fand selbstredend nicht statt (eine Hand wäscht die andere), die Entscheidung fiel mit der notwendigen Mehrheit von 2/3 (böse, böse), was nach der seit 2010 im Hinblick auf Ungarn geübten Logik Vieler das demokratische Grundgerüst in Schutt und Asche zurücklässt.
Im Gegensatz zur Mehrheit der Richterschaft am Bundesverfassungsgericht, die aus hochrangigen Hochschullehrern (13 von 16 Richtern sind Professoren) und/oder ehemaligen Richtern an Bundesgerichten besteht, empfahl sich der zweifellos sympathische Müller, der weder über eine juristische Promotion noch über eine nennenswerte rechtswissenschaftliche Publikationsliste verfügt (die ZEIT höhnte bereits im Januar 2011), in erster Linie über seine Stellung als Parteipolitiker. Ein wenig pikant ist gar, dass der saarländische Verfassungsgerichtshof der Regierung Müller im Jahre 2010 einen Fall unzulässiger Wahlwerbung attestierte…honi soit qui mal y pense.
Nach dem Rauschen im deutschen Blätterwald betreffend die in Ungarn erfolgte Berufung von András Stumpf und (zuletzt) István Balsai zu Richtern am ungarischen Verfassungsgericht wird nun wohl ein EU-weiter Aufruhr ob dieser bemerkenswerten Ernennung eines „Parteisoldaten“ zum Richter beginnen. Schließlich sind wir alle EU-Mitglieder mit gleichen Rechten und Pflichten, nicht wahr? Zeit und Gelegenheit für Martin Schulz, Graf Lambsdorff und Daniel Cohn-Bendit, sich zu profilieren – wobei Schulz besser ruhig sein sollte, wenn er die nächste Proporz-Berufung eines SPD-Manns bzw. einer SPD-Frau nicht gefährden möchte.
Immerhin war die deutsche Presse redlich genug, bei „ihrem“ Politiker Müller wenigstens dessen Jura-Abschluss nicht in Frage zu stellen. Die beiden Publizisten József Debreczeni und Krisztina Koenen hingegen verbreiteten diesbezüglich Unwahrheiten über Stumpf und trugen diese in die deutsche Presse.
Mal sehen, ob Népszava oder Magyar Nemzet wenigstens Leitartikel über die causa Müller verfassen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/bundesrat-peter-mueller-zum-verfassungsrichter-gewaehlt-11540659.html