MALEV-Beihilfe verstieß gegen EU-Recht

Wie Bloomberg berichtet, hat die Europäische Kommission heute entschieden, dass die in den Jahren 2007 bis 2010 (Regierungen Gyurcsány, Bajnai und Orbán) bezahlten staatlichen Beihilfen an die ungarische Fluggesellschaft MALEV gegen EU-Recht verstieß.

Als Folge der Entscheidung – sollte sie bestandskräftig werden – müsste die Fluggesellschaft die Beihilfen, insgesamt ca. 300 Millionen EUR, an den finanziell klammen ungarischen Staat zurückzahlen. Das Unternehmen dürfte in der derzeitigen Situation hierzu nicht in der Lage sein.

http://www.businessweek.com/news/2012-01-09/hungary-s-malev-airline-ordered-by-eu-to-repay-state-support.html

http://www.eu-infothek.com/article/rueckforderung-rechtswidriger-beihilfen-fuer-ungarische-fluggesellschaft-malev

http://index.hu/gazdasag/magyar/2012/01/09/brusszel_visszafizetteti_a_malev_allami_tamogatasat/

Wikipedia zur Historie der Gesellschaft seit 2007:

„Anfang 2007 wurde Malev von der russischen Flugallianz AiRUnion übernommen, bereits am 26. Januar 2009 ging der Besitz jedoch auf Grund finanzieller Probleme der AirUnion an die staatliche russische Bank Wneschekonombank über. Strategischer Partner bei der Umstrukturierung der angeschlagenen Malev soll die russische Fluggesellschaft Aeroflot sein, die sich damit strategischen Zugang zum europäischen Markt verschafft. Daneben will die russische Fluggesellschaft ihre Boeingmaschinen künftig bei der Malev-Tochter Aeroplex warten lassen.

Ende Februar einigten sich die Moskauer Entwicklungsbank VEB und die ungarische Regierung auf eine erneute Verstaatlichung der Airline. Bis zuletzt lagen die Anteile an Malév bei der VEB. Eine Beschwerde der Konkurrenten Wizz Air und Travel Service bei der EU-Kommission ist angekündigt. Der ungarische Staat konnte mit einer Kapitalerhöhung von 25,2 Milliarden Forint (ca. 93 Mio EUR) wieder in den Besitz von 95 % der Aktien kommen.Im Dezember 2011 gab die ungarische Regierung bekannt, zusammen mit ausländischen Investoren einen neuen Flagcarrier ins Leben rufen zu wollen. Die nach wie vor defizitäre Malév würde in der Folge im Rahmen einer Insolvenz abgewickelt.

Internationale Studie zum ungarischen Mediengesetz

Ein Leser des Blogs wies mich heute auf eine jüngst erschienene Studie des Center for Media & Communication Studies der Central European University hin (Danke dafür!). Die Studie behandelt in einem sehr ausführlichen Vergleich das international vielbeachtete und -kritisierte ungarische Mediengesetz mit den Mediengesetzen verschiedener Mitgliedstaaten der EU. Ziel der Studie ist es, die im Januar 2011 bei Inkrafttreten des Gesetzes getätigten Äußerungen, die Regelungen entsprächen den Vorschriften anderer Mitgliedstaaten, auf ihre Tragfähigkeit hin zu untersuchen:

https://cmcs.ceu.hu/sites/default/files/field_attachment/news/node-27293/Hungarian_Media_Laws_in_Europe.pdf

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Aussagen der Regierung zur Vergleichbarkeit der Paragraphen in vielen Punkten nicht tragfähig seien. Sie ließen zum Beispiel das regulative Umfeld in den anderen Mitgliedstaaten außer Acht.

Die Studie ist hochaktuell. Das ungarische Verfassungsgericht hatte Teile des Mediengesetzes in seiner Entscheidung vom 19.12.2011 für unvereinbar mit der (zum 31.12.2011 außer Kraft getretenen) Verfassung erklärt. Diese Regelungen verlieren zum 31.05.2012 ihre Wirksamkeit und müssen überarbeitet werden. Die Studie bietet zahlreiche Ansätze, die bei der Reform in Betracht gezogen werden könnten, um Kritik an einer etwaigen Neuregelung zu vermeiden.

Im Rückblick scheint die jetzt erschienene Studie zu belegen, dass die ungarische Regierung durch die Heftigkeit der Angriffe aus Anlass des Mediengesetzes überrascht und unter Rechtfertigungszwang gebracht worden war.