Englische Übersetzung des Mediengesetzes verfügbar

Die ungarische Medienbehörde hat eine englischsprachige Fassung des seit 1.1.2011 geltenden und umstrittenen Mediengesetzes online gestellt.

http://www.nmhh.hu/dokumentum.php?cid=25694&letolt

Vielen Dank an Minusio für den Hinweis!

Ferner ist hier die ungarische Fassung einsehbar.

9 Kommentare zu “Englische Übersetzung des Mediengesetzes verfügbar

  1. Diese offizielle Übersetzung ist mangelhaft
    Die haben ein paar Paragraphen einfach herausgelassen.
    Entweder hält der Orban-Dunstkreis, der dafür verantwortlich ist, die Europäer für blöd, oder aber sind diese Leute wirklich dumm.
    Vielleicht kann uns der Herausgeber dieses Blog diese Frage beantworten.

  2. Die §§ 207-229 scheinen zu fehlen.

    Die Medienbehörde hat folgende Stellungnahme herausgegeben: http://nmhh.hu/?id=hir&cid=13215

    Die Behörde hierzu (eigene Übersetzung):

    Die Übersetzung des Gesetzes Nr. CLXXXV aus 2010 über das Fernsehen und die Massenkomunikation wurde von der Nationalen Medien- und Nachrichtenbehörde durchgeführt, mit dem Ziel, die europäischen Partnerbehörden schnellstmöglich über die Vorschrift in Kenntnis zu setzen, auf deren Basis die ungarische Medienbehörde arbeitet.

    Als ersten Schritt haben wir den wesentlichen Teil des Gesetzes auf englisch übersetzt und am 4. Januar 2010 veröffentlicht. Die Übergangsvorschriften, welche übergangsweise geltende Regelungen enthalten, sowie die Paragraphen, welche sich mit den außer Kraft gesetzten Vorschriften befassen und bereits zum 3. Januar in die von den Regelungen betroffenen anderweitigen Rechtsvorschriften übernommen wurden, sind im ersten Schritt nicht übersetzt worden, weil diese das Verständnis des Mediengesetzes nicht beeinflussen.

    Die Übersetzung der noch fehlenden Paragraphen dauert an, wir werden diese fortlaufend veröffentlichen.“

  3. Ist ja auch ein langer Text. Und wenn die Fachübersetzer seit September damit beschäftigt waren, den Slang von Ice-T zu entziffern und zu übersetzen, bleibt natürlich keine Zeit mehr für die weniger wichtigen Übersetzungen. Mein vollstes Verständnis, Prioritäten sind Prioritäten.

  4. Wie auf

    http://www.nmhh.hu/dokumentum.php?cid=25674&letolt

    für die ungarisch Sprechenden erkennbar ist (im pdf des Gesetzes sind dies die Seiten 88-106), enthalten die §§ 207-229 in der Tat nur die Schlussbestimmungen, wie die Medienbehörde in ihrer Stellungnahme verlautbart hat.

    Die Annahme, man wolle die Kommission für dumm verkaufen, indem man „wichtige Paragraphen“ weglasse, sehe ich also nicht bestätigt. Die Punkte, an denen sich die Kritik entflammt und die Anlass für die Prüfung geben, scheinen vollständig enthalten zu sein. Weitere Teile sollten aber nicht fehlen…

  5. Nun, die Behörde hat aber den Adressaten nicht mitgeteilt, dass nicht alles übersetzt ist.
    Man kann nur über die Scharlatanerie der neuen Administration den Kopf schütteln.
    Das ist genauso lächerlich, wie die Tatsache, dass MTI Selbstzensur übt und eine Wikileak-Meldung über Ungarn mangelhaft übersetzt und gerade einen Teil nicht bringt, der eine Behauptung über V.Orbán beinhaltet. Nun mag die Behauptung unwahr oder wahr sein, wenn MTI denkt, sie sei unwahr, dann hätte man eine Bemerkung in Klammern hinzufügen können.

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  7. Martonyi stellt klar: Es gibt keine Geldbußen bei Verletzung des Gebots der Ausgewogenheit

    Martonyi hat heute nochmals klargestellt, dass die europaweit kritisierten und als „Zensur“ bewerteten Geldbußen nicht gelten bei Verstößen gegen das Gebot der ausgewogenen Berichterstattung (§§ 12, § 181 Abs. 5 des Gesetzes). Eine ausdrückliche Ausnahme, die im Entwurf noch nicht enthalten war. Somit ist dieser Kritikpunkt im Hinblick auf die Endfassung überholt.

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