Martonyi stellt klar: Es gibt keine Geldbußen bei Verletzung des Gebots der Ausgewogenheit

János Martonyi, Außenminister der Republik Ungarn, war heute zu Gast beim ORF-Europastudio. Er stellte ausdrücklich und unter ausdrücklichem Bezug auf das Mediengesetz klar, dass die weit verbreitete Meinung, das Gesetz sehe „bei Verstößen gegen das Gebot ausgewogener Berichterstattung“ eine Geldbuße von bis zu 720.000 EUR vor (vgl. etwa die Süddeutsche Zeitung), falsch sei.

Martonyi nahm Bezug auf § 181 Absatz 5 des Gesetzes, der das Ausgewogenheitsgebot behandelt und wie folgt lautet:

„(5) Amennyiben a Hatóság döntése szerint a médiaszolgáltató megsértette a tájékoztatás kiegyensúlyozottságát, a médiaszolgáltató a Hatóság által megjelölt időpontban és módon – a Hatóság döntésében foglaltaknak megfelelően – értékelő magyarázat nélkül köteles a Hatóság döntését vagy a döntésben meghatározott közleményt közzétenni, vagy lehetőséget adni a kérelmezőnek az álláspontja megjelenítésére. A jogsértővel szemben ezen túl a 186-187. §-ban meghatározott jogkövetkezmények nem alkalmazhatók.“

„(5) Should the Authority establish that the media service provider violated the obligation of balanced communication, the media service provider shall broadcast or publish the decision passed by the Authority or the notice defined in the decision without any comment thereon — as provided for in the decision of the Authority — in the manner and at the time specified by the Authority or shall provide an opportunity for the applicant to make his viewpoint known. In addition to the foregoing, no legal consequences as defined in Articles 186–187 may be applied against the breaching entity.“

Die §§ 186 bis 187, welche die Geldbußen enthalten, werden ausdrücklich für unanwendbar erklärt. Die Konsequenzen „unausgewogener Berichterstattung“ beschränken sich somit auf einen Anspruch auf Gegendarstellung, der jedoch nicht von der Behörde von Amts wegen, sondern nur auf Betreiben eines nachteilig Betroffenen, geltend gemacht werden kann.

Damit steht fest, dass einer der Hauptkritikpunkte, nämlich die Gefahr der Selbstzensur aufgrund drohender hoher Geldstrafen bei „unausgewogener Berichterstattung“, unbegründet ist. Die Kritiker des Gesetzes, das auch ohne diesen Punkt  über fragliche Artikel verfügt, müssen sich die Frage stellen lassen, weshalb sie ein Gesetz kritisieren, das sie  – spätestens jetzt ist dies bewiesen – nicht kennen. Die Zahl der Artikel in europäischen Zeitungen, die von Geldbußen in o.g. Fällen berichtet haben, scheint zu belegen, dass hier das Prinzip „Flüsterpost“ angewendet wurde.

Im Gespräch bleiben somit die Zusammensetzung und die Amtsdauer des Medienrates als Kritikpunkte.

Martonyi hatte laut Standard vom 05.01.2011 bereits zuvor auf den Irrtum hinsichtlich der Strafbewehrung hingewiesen.

38 Kommentare zu “Martonyi stellt klar: Es gibt keine Geldbußen bei Verletzung des Gebots der Ausgewogenheit

  1. János Martonyi hat – wie das Fidesz-Politikern nicht selten vorkommt – die Unwahrheit gesagt.
    In der gestrigen FAZ steht wortwörtlich die Strafe beträgt „für landesweit verbreitete, täglich erscheinende Printmedien bis hin zu maximal 200 Millionen Forint (etwa 720.000 Euro)“

    Diese Leute haben gelernt – ohne mit der Wimper zu zucken – Unwahrheiten zu verbreiten.

    • *Dr. János Martonyi hat – wie das Fidesz-Politikern nicht selten vorkommt – die Unwahrheit gesagt*

      Ich kann mich aber ganz gut an folgende Aussage erinnern:*Nyilvánvalóan végighazudtuk az utolsó másfél-két évet.”; „Jöttek páran, akik nem szarakodtak azon, hogy a megyei önkormányzatban lesz-e majd helyük, vagy nem, hanem megértették, hogy másról szól ez a ku… ország.”

      Das kam von FIDESZ?

      @Herr Pfeifer könnten Sie mir bitte netterweise einen Link zu einer von Ihnen damals geäusserten Kritik gegen diese Aussage hier niederschreiben.
      Danke
      pkulancs

  2. Herr Pfeifer, lesen Sie doch den o.g. Paragraphen, nicht die FAZ. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Es gibt die Strafen (§§ 186-189), nur nicht bei Verstoß gegen das „Ausgewogenheitsgebot“. Hier sind die Bußen nach § 181 Abs. 5 „nicht anwendbar“.

    Wenn Sie nicht einmal das Gesetz im Wortlaut als Beleg anerkennen wollen, scheinen Sie wirklich gegen Fakten immun zu sein.

    • Guten Abend Frau Marsovszky!

      Ich möchte Ihnen in Anbetracht der bisher zwischen uns laufenden sachlichen Diskussion persönlich antworten, auch wenn es zu Wiederholungen kommen sollte.

      Ich denke, Ihre Anmerkung ist in diesem Punkt nicht von entscheidender Relevanz. Bestimmte Vorschriften sind zwar erst nach dem 1.7. anwendbar, aber gleichwohl bereits im Gesetz enthalten (siehe vor allem die §§ 186, 187). Der hier behandelte Punkt betrifft jedoch die bislang vertretene Annahme, §§ 186, 187 gelten auch dann, wenn „unausgewogen berichtet“ wird. Dies ist unter Einbeziehung des § 181 Abs. 5 aber ein Irrtum derer, die das Gesetz kritisiert haben. Nochmals: Dies ist ein isolierter Kritikpunkt, dessen Wegfall noch lange nicht alle Fragen rund um das Mediengesetz beantwortet und noch reichlich Platz für Kritik lässt. Daher auch der auf diesen Punkt isolierte Beitrag. Eine Aussage, das Gesetz sei „toll“, werden Sie nicht finden.

      § 181 Abs. 5 scheint aber zu belegen, dass man offenbar wirklich in Unkenntnis des endgültigen Wortlautes Kritik geübt hat. Die jetzt von Mártonyi betonte Ausnahme von §§ 186, 187 war nämlich im Entwurf vom 22.11.2010 noch nicht enthalten. Insoweit wäre es wohl sinnvoll gewesen, die Endfassung abzuwarten, gerade weil es angeblich über 150 Änderungsanträge gab. Ich halte es sogar für möglich, dass man diese Änderung wegen der Kritik der OSZE vorgenommen hat.

      Beste Grüße!

  3. Also jetzt kommen Sie mit Spitzfindigkeiten. Ich zitierte die FAZ korrekt, ob jetzt Ausgewogenheit oder eine andere schwammige Formulierung benützt wird, um eine Zeitung kaputtzumachen ist schnurz egal.
    Wegen Ausgewogenheit also keine 720.000 Euro Strafe aber doch 720.000 Euro Strafe laut Artikel 187.

    Martonyi ist Anwalt und hat also nicht die Unwahrheit gesagt, nur den alten Trick angewandt, einen falschen Anschein zu erwecken.

    • @ Karl Pfeifer: Was ist das Ziel Ihrer Anmerkung? Von welchem Trick sprechen Sie? Bitte erläutern Sie. Und zwar so, dass es jeder versteht.

      Der Beitrag betrifft ausdrücklich nur das Thema „Geldbußen bei unausgewogener Berichterstattung“. Ich schlage also vor, wir bleiben hierbei.

  4. Hungary’s foreign minister is suggesting his country could make changes to its disputed media law if the European Commission finds fault with it.
    The new law greatly expands the state’s power to monitor and penalize private news outlets and has been criticized both by media watchdogs and several European countries. It took effect on Jan. 1, the same day Hungary assumed the rotating EU presidency.
    Janos Martonyi said Sunday that if the European Commission lodges concrete objections against the law „of course we will be in a position to carry out such amendments or changes.“
    He added that certain terms of the law are „too broad“ but defended it by saying it served to restrict hate speech and anti-Semitic rhetoric.
    Martonyi commented during a discussion on Austrian television.

    http://www.winnipegfreepress.com/world/breakingnews/hungarian-fm-suggests-changes-to-media-law-possible-if-european-commission-finds-fault-with-it-113159894.html

  5. Auch die Gegendarstellungen sind bereits thematisiert worden. Es werden sich genug angesprochen Fühlende finden, die Beschwerde einreichen, um bei unliebiger Berichterstattung oder unliebigen Kommentaren Gegendarstellungen zu fordern, so dass eine Zeitung im Extremfall die Hälfte der Seiten für Gegendarstellungen freihalten muss. Ich sage Extremfall, aber allein, dass dies möglich ist, spricht gegen dieses Gesetz.

    Da wir uns ja nicht an der FAZ orientieren dürfen und ich ehrlich gesagt mit 37,9°C gerade keine Lust habe, mich durch den Gesetzestext zu wühlen – Was sagt denn das Gesetz, Herr Jurist, zu dem Fall, dass eine Zeitung die Gegendarstellung in der von der „Authority“ verordneten Form verweigert? Welche Strafe wird dann angesetzt? Dann sind wir doch möglicherweise wieder beim Ausgangspunkt.

    • Guten Abend. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Mein obiger Beitrag ist kein Persilschein für das Mediengesetz, sondern diente nur dazu, auf EINEN einzelnen Kritikpunt – der die Journalisten m.E. am meisten beunruhigt hat – einzugehen. Ich verstehe also die Heftigkeit der Reaktionen nicht nachvollziehen. Anstatt sich für die ugarischen Journalisten zu freuen, dass das Wort „Unausgewogenheit“ nicht wie ein Damoklesschwert über ihnen schwebt, scheint man enttäuscht, dass man Orbán einen Punkt weniger zum Vorwurf machen kann. Ist das zielführend?

      Eine ausdrückliche Bußgeldbewehrung für den Fall der Verletzung der Gegendarstellungspflicht finde ich im Moment nicht. Ich komme aber in Kürze nochmal darauf zurück.

      Eine Diskussion auf dem Niveau „Anwälte lügen“ und „Überbringer des Evangeliums“ hilft uns, glaube ich, nicht weiter. Wenn man ein Gesetz kritisiert, dann kommt man an dessen Wortlaut nun einmal nicht vorbei.

      Über alle anderen Punkte können wir weiter hier offen diskutieren.

  6. Die gestrige FAZ bring es auf den Punkt:
    „Im Prinzip für die Pressefreiheit – mit einschränkenden Nachsätzen“

    „Das ungarische Mediengesetz verpflichtet die Journalisten, „wahrhaftig, schnell und genau“ zu berichten. Darüber soll eine Behörde wachen, deren Leitung von der Regierung bestimmt wird“

    Und jetzt möge uns Hungarian Voice bitte aufklären, in welchem demokratischen Land es noch so etwas gibt.

  7. In der freudigen Eile, uns das Evangelium (von griech. εύαγγέλιον „Gute Nachricht”) zu überbringen, ist Hungarianvoice doch etwas vorschnell gewesen. Nicht nur wurde der Text ganz offensichtlich nicht wenigstens noch einmal durchgelesen, auch die Schlussfolgerungen sind voreilig. Ich stimme Rigó Jancsi zu, dass die Forderung nach nicht gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen leicht verheerende Folgen haben kann.

    Ausserdem wüsste ich gern, wo ich den Paragraphen finden kann, wonach die Medienbehörde nur auf Beschwerden Dritter tätig wird. Der zitierte englische Gesetzestext gibt das m. E. nicht her.

    Der zufriedenen Feststellung von Hungarianvoice: „Im Gespräch bleiben somit die Zusammensetzung und die Amtsdauer des Medienrates als Kritikpunkte.“ vermag ich nicht zu folgen. Es geht um die Abschaffung der Demokratie und demokratischer Verfahren und die blitzartige Aushölung des Rechtsstaats in Ungarn, nicht um einige schlecht verfasste Paragraphen.

    Ich habe die Lendvai-Sendung im ORF gesehen. Bis auf den wohl ziemlich überforderten Herrn Hefty von der FAZ hat niemand Martonyi auch nur ein Wort geglaubt. Das konnte man nicht nur an den Gesichtern ablesen, sondern auch den – zum Teil extrem diplomatischen – Äusserungen der anderen Teilnehmer entnehmen.

    • @minusio: Ihr überheblicher Tonfall fällt auf Sie zurück, werter minusio.

      Sie werden mir hoffentlich zustimmen, dass es im Zusammenhang mit dem Mediengesetz die Behauptung gab, dass bereits der Verstoß gegen „ausgewogene Berichterstattung“ zu horrenden Geldstrafen führen soll. Man sprach hier von „Gummiparagraphen“. Eine solche Strafbewehrung wäre in der Tat bedenklich und EU-weit einzigartig. War hier im Blog bereits Thema.

      Nun zitiert der Außenminister eine Rechtsvorschrift, die – wenn man sich die Mühe macht, den Paragraphen zu lesen – belegt, dass diese (eine) Befürchtung falsch ist.

      Ist es dann redlich, darauf zu reagieren mit FAZ-Zitaten, Behauptungen der Lüge und Hinweisen auf sonstige Verfehlungen der Regierung? Welchen Zweck haben Kommentare vom Überbringen des Evangeliums? Woher Ihre plötzliche Unruhe?

      Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Und nicht einmal ein „Herr Jurist“, hieße er auch Mártonyi, kommt um den Gesetzeswortlaut herum.

      Was Ihre Frage zum Beschwerderecht angeht. Gerne zitiere ich Ihnen den § 181 Absatz 1 und bin Ihnen auf der Suche behilflich:

      „181. § (1) Az Smtv. 13. § (2) bekezdésében és e törvény 12. § (2) bekezdésében meghatározott kiegyensúlyozottsági kötelezettség megsértése esetén a kifejezésre nem juttatott álláspont képviselője, illetve bármely néző vagy hallgató (a (2)-(6) bekezdés alkalmazásában a továbbiakban: kérelmező) hatósági eljárást kezdeményezhet. A kérelem elbírálására a JBE médiaszolgáltatók és a közszolgálati médiaszolgáltatók médiaszolgáltatásai tekintetében a Médiatanács, más médiaszolgáltatások vonatkozásában a Hivatal rendelkezik hatáskörrel. A kiegyensúlyozott tájékoztatás kötelezettségének megsértése miatt a Hatóság hivatalból nem indíthat eljárást.“

      Der letzte Satz beantwortet Ihre Frage. „Die Behörde hat im Bezug auf die Pflicht zu ausgewogener Berichterstattung keine Befugnis, von Amts wegen vorzugehen“. Will heißen: Nur auf Beschwerden Dritter.

      Auf Englisch:
      (1) In case of infringement of the obligation of balanced communication defined in Article 13 (2) of the Press and Media Act and Article 12 (2) of this Act, the holder of the viewpoint that was no expressed or any viewer or listener (hereinafter for the purposes of paragraphs (2)–(6): applicant) may request that official proceedings are instituted. The powers to assess a request concerning the media services rendered by media service providers and public service broadcasters with significant powers of influence shall be with the Media Council while in case of other media services with the Office. The Authority shall not have the right to institute proceedings in case of infringement of the obligation of balanced communication.

      Was Ihre außerhalb des Mediengesetzes geäußerten Bedenken an den Handlungen der Regierung angeht, so werden Sie feststellen, dass ich Ihnen, was das Verfassunggericht und die rückwirkende Steuergesetzgebungrechtsprechung angeht, zustimme. Ihr Tonfall ist also abermals nicht nachvollziehbar. Wenn wir das Mediengesetz kritsieren, sollten wir jedoch bei dessen Regelungen bleiben.

      „Glauben“ ist etwas für die Kirche. Lesen Sie das Gesetz.

  8. Für mich persönlich ist doch sehr bezeichnend, dass man Beiträge, die für einem unangehmen Fragen aufwerfen, mal einfach so übergeht.
    Mit freundlichen Grüssen
    PK

  9. Ich finde die Vorgangsweise in der Sache Mediengesetze entbehrt nicht Originalität

    1) Wir ändern nichts an diesem Gesetz, denn es entspricht den europäischen Normen
    2) Wir ändern das Gesetz, wenn die EU feststellt, dass es nicht den Normen entspricht
    3) Die Kritiker sind uninformiert, denn sie haben das Gesetz nicht gelesen. Der luxemburgische Außenminister ist Sozialist. Frau Merkel ist eine arme Person, ihr zweiter Sprecher, drückt gar nicht das aus, was sie sagen will.
    4) Bitte lassen Sie uns Zeit, denn den Pudding erkennt man auch beim Essen
    5) Wir bestrafen erst nach dem wir nicht mehr EU-Vorsitzende sind.
    6) Wir haben für Stabilität gesorgt und gleich die Chefin der Medienbehörde für 9 Jahre bestellt
    7) Sie leistet großartige Arbeit. Allein das 8 seitige Schreiben an das Tilos Radio war genial. Der Rapper Ice-T könnte mit seinem Song unsere herrliche Jugend verderben. Es ist wahr nur ein kleiner Teil hat die englische Sprachprüfung bestanden und auch nicht alle Amerikaner verstehen den Text. Aber damit auch die Ungarn, die nicht englisch können erkennen, wie verkommen dieser Rapper ist, haben wir den Text ins Ungarische übersetzt.
    8) Und wir vom Fidesz kennen kein Pardon mit unseren Kritikern. Unser guter Freund Bayer hat es dem Cohen, dem Cohn-Bendit und dem Schiff gegeben. Und da wir eine christliche Partei sind, zeigt er auch was wir unter Christentum verstehen, nämlich bedauern, dass die Horthy-Offiziere in Orgovány nicht mehr „Rote“ und Juden umgebracht haben.

    • @ Pfeifer: Da ist es wieder, das vermeintlich „große Ganze“. Es war zu erwarten. Am hiesigen Thema „Bußgelder bei unausgewogener Berichterstattung“ und der diesbezüglich offenbar schlampigen Recherche der Journalisten geht es gleichwohl vorbei. Geben Sie einfach eine klare Antwort: Gibt es diese Bußgelder für o.g. Fall und wenn ja, auf welcher Grundlage. Ich denke seit heute, es gibt sie nicht. Weil ich sie im Gesetz nicht finde. Weitere Kritikpunkte bleiben bestehen.

      Einmal metaphorisch gesprochen: Warum sind Sie nicht willens, eine nass gewordene Patrone verloren zu geben, wenn es doch (nach Ihrer Auffassung) so viele andere gibt, die noch trocken sind und funktionieren?… 🙂

      Nun. Der Tag, an dem Karl Pfeifer einräumt, sich geirrt zu haben, ist wohl der Tag, an dem die Hölle zufriert. Hatten wir ja schon einmal mit dem vermeintlich der NPD nahestehenden Posselt. Erinnern Sie sich, Ihr Beitrag vom 27.12.?

      „Nun bin ich nicht zuhause in Wien sondern in Deutschland und meine Unterlagen stehen mir nicht zur Verfügung. Ich denke, dass ich mich erinnere, dass dieser Herr in Verbindung mit der NPD gebracht werden kann. Zuhause besitze ich eine Dokumentation. Und am 30.12. bin ich zuhause und werde dokumentieren. Sollte ich mich wirklich geirrt haben, werde ich um Entschuldigung bitten.“

      Auf diese Entschuldigung wartet Herr Posselt noch heute. Es reicht eben nicht, „im großen und ganzen“ Recht zu haben, wenn man mit einzelnen Fakten argumentiert. Und beim Mediengesetz geht es um Fakten, keine Meinungen.

      • @ Pfeifer: Ich füge zu Ihrem letzten Punkt hinzu: Nach nochmaligem Einblick in die Sendung halte ich es für sehr bedauerlich, dass Mártonyi es nicht übers Herz gebracht hat, Bayer klar zu kritiseren. Ein „das ist nicht mein Stil“ war mir persönlich auch zu wenig. Den Aussagen Heftys (laut minusio „überfordert“, aber m.E. der einzige, der es auf den Punkt gebracht hat) stimme ich voll zu.

  10. Herr Mártonyi hat den Betrag „von 720.000 EUR“ mit keinem Wort in der ORF-Sendung erwähnt. Genauigkeit ist auch eine Tugend.

    Hätten Sie den Artikel 181. § (1) gleich zitiert, hätte es nicht so ausgesehen, als wäre es Ihre Schlussfolgerung, dass die Medienbehörde im Fall unausgewogener Berichterstattung nicht von Amtes wegen handeln darf. Ich hatte ja auch nur gefragt.

    Wie die ungarische Regierung folgen Sie dem Ansatz, nicht das „Gesamtkunstwerk“ beurteilen zu wollen, sondern die Steinchen, aus denen es sich zusammensetzt. Die Aktionen des Herrn Orbán muss man aber von Anfang an (also mindestens seit Mitte der 90er Jahre) verfolgen, um darin etwas sehr Gefährliches zu erkennen: Machtgewinn und -erhalt um jeden Preis. Da gibt es etwas einzigartig Lineares und Folgerichtiges, dem jede Bedenken geopfert werden. Ich hatte Max Frischs „Biedermann und die Brandstifter“ wohl schon erwähnt. Lesen Sie’s, dann verstehen Sie besser, was nicht nur ich meine.

    Ich finde Ihren Blog verdienstvoll, weil Sie durchaus nützliche Links ausgraben. Mit der An- und Abmoderation bin ich nicht immer einverstanden. Deshalb melde ich mich.

    Als Apologet einer Regierung, der ein Mann vorsteht, dem die Wahrheit weitgehend egal ist und dem sich die Aussagen je nach heimischem oder ausländischem Publikum geschmeidig fügen und dem zudem noch ein äusserst rüder Tonfall eigen ist, sollten Sie sich vielleicht etwas weniger um den Tonfall Ihrer Kommentatoren hier kümmern.

    Und Schrotschüsse ad hominem dienen der Sache auch nicht. Sie können ja sicher unliebige Kommentatoren blockieren. Das ist besser als Schulmeisterei.

    Ich habe die FAZ nicht zitiert. Und wenn Sie unter „kein Wort glauben“ etwas Religiöses verstehen: Fast alle Teilnehmer an der ORF-Runde wussten, dass Herr Mártonyi zwar Paragraphen zitieren kann, aber dass er lügt, wenn er nicht gerade etwas Pompös-Belangloses sagt. Oder meinen Sie ehrlich, er würde Orbán direkt widersprechen?

  11. Schauen Sie eigentlich bei sich nach bevor Sie mich beschuldigen? Ich habe vor drei Tagen zu Posselt
    am 7. Jänner bei Ihnen Stellung genommen:
    « Handelsblatt-Kommentar zur Sondersteuer
    Reaktionen zum Mediengesetz – in Stichworten »
    EU-Parlamentarier warnen vor Kampagne
    Ich zitierte auch den Wiener Kurier, dass auch der FPÖ Ideologe Andreas Mölzer sich für Orban & Co ausspricht.

    Posselt ist am rechten Rand der CSU und nimmt Teil am revanchistischen Treiben. (BdV, wo die Ansprüche auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete und Siedlungsgebiete aufrechterhalten werden) Er macht auch bei der Sudetendeutschen Landsmannschaft mit die nicht rechtsextrem ist aber zu ihren Ehrengästen zählen Mitglieder der FPÖ

    • Ja, ich habe nachgesehen. Und daher auch zitiert. Und die allzu schnell von Ihnen in den Raum gestellte NPD-Nähe haben Sie nicht zurückgenommen, geschweige denn „entschuldigt“. Aber das soll Posselts Problem sein, nicht meines. Warum ich darauf zurückkomme? Weil es m.E. etwas über die Diskussionskultur aussagt.

      • ENTSCHULDIGUNG: MEA CULPA MEA MAXIMA CULPA

        Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Ich entschuldige mich jetzt für meine unkorrekte Schreibweise, die ich nur dadurch erklären kann, dass ich nicht zuhause war und meine Erinnerung mich täuschte.

        Posselt ist nicht in die Nähe der NPD zu rücken. Er ist ein Konkurrent der NPD er kämpft dafür, dass der rechte Rand in der CSU bleibt und sich nicht selbstständig macht.
        Posselt wird trotzdem von NPD Medien sehr gelobt.

        Ich denke, dass das Mediengesetz nur die Spitze des Eisbergs ist. Orbán und seine Mannschaft demontieren in großer Eile die Demokratie in Ungarn. Und das darf über die Diskussion welcher Paragraph was besagt nicht vergessen werden.

        János Kornai, der während der Kádárperiode für die demokratische Opposition eine Kultfigur war, hat die Lage richtig analysiert und er kommt auch zum Schluß, dass diese Regierung kein koherentes Wirtschaftsprogramm hat und widersprüchliche Signale setzt. Und das ist etwas was die große Mehrheit der Ungarn schon zu spüren bekommen hat und noch viel mehr spüren wird. Denn hinter der antikapitalistischen Rhetorik steckt kein konkretes Programm.

        Da ich Journalist bin und über Ungarn auch schreibe, bin ich natürlich besorgt über das Mediengesetz.
        Jugendschutz und die Bestrafung von Hetze können aber gewährleistget werden, ohne dass man Journalisten mit Gummiparagraphen zur Selbstzensur zwingt.

  12. Ja Sie bedauern, dass Martonyi es nicht fertiggebracht hat ein klares Wort zu Bayer zu sagen. Aber das ist natürlich kein Zufall. Und da darf man auch daraus Konsequenzen ziehen über denjenigen, der Bayer – einen schmierigen Antisemiten – zu seinen besten Freunden zählen kann.

    DIE PERLEN DER WEISHEIT AUS ORBANS MUND
    Im übrigen weist Eva Balogh in ihrem letzten lesenswerten Artikel daraufhin, was alles Viktor Orbán verspricht. Und zwar indem er das Wort ICH öfter benutzt.
    http://esbalogh.typepad.com/hungarianspectrum/2011/01/viktor-orb%C3%A1ns-pearls-of-wisdom.html

  13. @ minusio:

    „Wie die ungarische Regierung folgen Sie dem Ansatz, nicht das „Gesamtkunstwerk“ beurteilen zu wollen, sondern die Steinchen, aus denen es sich zusammensetzt.“

    Lassen wir Ihre wiederholt geäußerte Vermutung zu meiner Haltung gegenüber dieser Regierung für einen Moment beiseite, weil sie m.E. irrelevant ist:

    In der Tat bin ich der Meinung, dass man ein Gesetz nach seinem Inhalt beurteilen muss. Der Großteil ist völlig unverdächtig, also kann man sich ohnehin viel Arbeit sparen und auf die (im Vergleich zum Gesamtumfang) wenigen „kritischen“ Paragraphen beschränken. Die erforderliche Beurteilung des Gesamtkunstwerks Mediengesetz führt m.E. über die Exegese seines Inhalts. Und ich denke (anders als Sie), das man seine Kritikpunkte überdenken muss, wenn sie sich als irrige Annahme erweisen. Ein „Gesamtkunstwerk“ ändert sich, wenn einzelne Pinselstriche fehlen. Selbst Picasso oder Dalì würden Ihnen da wohl zustimmen.

    Noch wichtiger: Auch Kritiker des Gesamtkunstwerkes sollten bereit sein, seinen Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Wir sehen nämlich gerade, welche Ergebisse zustande kommen, wenn man über Hörensagen oder überholte Entwürfe spricht. Da helfen auch Hinweise, Mártonyi sage die Unwahrheit, nicht weiter. Lüge wird man ihm – und so kommen wir zum Ausgangspunkt – nur am Wortlaut des Gesetzes nachweisen können.

    Ich bin an Ihrer (ggf. durch die neuen Fakten zu überdenkende) Einschätzung zu dem Thema dieses Beitrages übrigens wesentlich interessierter als an Ihrer generellen Meinung zur Regierung Orbán. Und daran, ob es nach Ihrer Meinung nicht sinvoller wäre, gerade als Kritiker des Gesetzes mit größter Sorgfalt zu argumentieren?

  14. *.. Regierung, der ein Mann vorsteht, dem die Wahrheit weitgehend egal ist*
    Na nu aber,
    ich staune immer wieder, wie schnell man doch die jetzige Regierung der Unwahrheit bezichtigt.
    Kann sein, mir mangelt es am Erinnerungsvermögen, aber worüber ist eigentlich die GY-Regierung im Endeffekt gestolpert??..weil sie gelogen und betrogen haben, dass sich die Balken biegen.
    Ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.
    schöne Grüsse aus Recsk
    PK

  15. Du liebe Güte, da will jemand auf Paragraphen reiten, obwohl das ganze Gesetz ein Unglück oder wie das Minister Fellegi bei einem Abendessen für aus Brüssel eingereiste Journalisten sagte „fucked up“ ist. Doch Fellegi hat sich dann korrigiert und gesagt, er hätte nur die Kommunikation des Gesetzes gemeint. Auch schön, da hat Fidesz 8 Jahre Zeit gehabt sich auf das Regieren vorzubereiten und alles was sie zustande bringen, stellt sich für Land und Bevölkerung als eine Katastrophe heraus. Z.B wenn die Hypotheken, die auf Basis des Schweizer Franken aufgenommen wurden sich in kürzester Zeit um 33% verteuern.
    So wie im Kádarregime zählt nicht in erster Linie das Fachwissen, sondern die Loyalität und dementsprechend schauen auch die Resultate aus.

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  17. Zwei Medien in Deutschland (ein öffentlich-rechtlicher Sender, eine überregionale Zeitung) teilten mir heute auf meine kritische Nachfrage mit, ihre Berichte zu den angeblichen Geldbußen bei „unausgewogener Berichterstattung“ seien unzutreffend. Man habe sich insoweit zu sehr auf die Agenturmeldungen verlassen.

  18. Landesweit verbreitete täglich erscheinende Printmedien können von dieser NMHH bis hin zu maximal 200 Millionen Forint (etwas 720.000 Euro) bestraft werden. Da gibt es also Gummiparagraphen, die es Fidesz ermöglichen ihnen nicht genehme Medien verschwinden zu lassen oder dazu zu bringen, dass diese Selbstzensur einführen.
    Kann das verteidigt werden?
    Und Sie verehrter Bloginhaber reiten auf Paragraphen 181.
    Immerhin hat der angesehenste Journalistenverein in Österreich beschlossen am 14.1. vor der ungarischen Botschaft in Wien zu demonstrieren.
    WANN? 14. Jänner 18.00 – 19.00
    WO? Ungarische Botschaft – Bankgasse Ecke Minoritenplatz
    WOFÜR? Die Medien- und Meinungsfreiheit in Ungarn
    Nun hat schon die ungarische Regierung herausgefunden, wer an dem Schlamassel mit diesem Gesetz schuld ist, nämlich ungarische Intellektuelle. Was mich stark an die Schulterschlußkampagne von Schüssel erinnert.
    Aber Fidesz geht auch mit konservativen Zeitschriften nicht zimperlich vor. Amüsant wie der Londoner Economist darauf reagiert
    http://www.economist.com/blogs/easternapproaches/2011/01/picture_orb%C3%A1n

    • Sie sollten konkret sagen, für welche Fallkonstellationen Sie diese hohen Geldbußen kritisieren. Und welches der Gummiparagraph ist.

      Beispiele aus dem § 49 Rundfunkstaatsvertrag (Deutschland):

      (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter von bundesweit verbreitetem privaten Rundfunk vorsätzlich oder fahrlässig

      3. Sendungen entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 4 verbreitet, die unzulässig sind, weil sie Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,

      5. Sendungen, die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, entgegen § 3 Abs. 2 Satz 1 verbreitet, ohne aufgrund der Sendezeit oder auf andere Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen die Sendungen üblicherweise nicht wahrnehmen,

      (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000,- Euro geahndet werden.

      Weiteres gilt für Verhetzung und sonstige Straftaten.

      Nun die Frage: Ist Deutschland auch eine Diktatur?

      Nur vorsorglich: Die Zusammensetzung des ungarischen Medienrates ist kritikwürdig. Zudem teilte mir ein Journalist heute mit, dass er das Thema „Quellenschutz“ als sehr kritisch ansieht; das deutsche Verfassungsgericht hat die Offenlegungspflicht in engen Ausnahmefällen aber jüngst bejaht.

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  21. Judit Bayer schreibt u.a.:
    n order to verify the violations, the authority may access any data, even secrets protected by law, and use this information in any other procedure anytime later. If the information demanded is not provided within the required time in the required format, it may levy a fine up to EUR 180,000 (HUF 50,000,000) to any media outlet, whether print, online, etc. If anyone involved in the procedure — even if only loosely connected to the media outlet against whom the procedure is initiated — shows any behaviour that could potentially hinder the process, he or she may be fined up to EUR 3,600 (HUF 1000,000), or, if it is an organisation, up to EUR 90,000 (HUF 25,000,000).
    http://www.indexoncensorship.org/2011/01/hungary-media-law/

    ist das auch aus den Fingern gesogen?

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