Neelie Kroes: Kritikpunkte am Mediengesetz

Die EU-Kommissarin für Medien und (zugleich) Vizepräsidentin der Kommission, Neelie Kroes, hat heute – vorerst mündlich – ihre ersten Bedenken am Mediengesetz konkretisiert. Die Kommissarin hob folgende Punkt hervor:

1. Ursprungslandprinzip
Kroes rügt, der in der Richtlinie vorgesehene Grundsatz, dass ein Mediendienst nur in seinem Ursprungsland der Regulierung unterworfen sein dürfe, werde durch das Mediengesetz unterlaufen. Das Gesetz stelle audiovisuelle Medien, die in Ungarn empfangbar sind, unter die Regulierung (sog. „Bestimmungslandprinzip“).

2. Ausgewogenheitsgebot für nicht-lineare (abrufbare) Mediendienste
Die Anwendung des Ausgewogenheitsgebotes werfe Fragen der Verhältnismäßigkeit auf. Der Rechtsbegriff ist unklar und lasse einen zu weiten Spielraum.

3. Registrierungspflicht
Kroes hält die weitreichende Registrierungspflicht für unverhältnismäßig.

Kroes teilte mit, auch die „schwierige Frage“ der Unabhängigkeit der Medienbehörde werde einer Prüfung unterzogen. Eine endgültige Stellungnahme wird bis Freitag erwartet.

Weiterführender Link (ungarisch):

http://www.origo.hu/itthon/20110117-aggalyos-a-magyar-mediatorveny-az-eubiztos-szerint.html

8 Kommentare zu “Neelie Kroes: Kritikpunkte am Mediengesetz

  1. Übrigens:

    Der österreichische Standard weigert sich noch immer, eine frühere Falschmeldung zu korrigieren. Auch heute, fast 2 Wochen (!) nach der Widerlegung der Behauptung, es gebe im Gesetz Bußgelder für unausgewogene Berichterstattung, berichtet er in dem unten verlinkten Beitrag:

    Die ungarische Medienbehörde kann drakonische Strafen über Medien verhängen, deren Berichterstattung sie als „politisch unausgewogen“ einstuft. Die Strafbestimmungen treten erst in der zweiten Jahreshälfte in Kraft, und gegen sie können Medien vor Gericht klagen.“

    Auch durch ständige Wiederholung wird die Behauptung, es gebe für o.g. Tatbestand Strafen, nicht wahr. Ich kann mich nur wie ein Papagei wiederholen: Lest endlich den § 181 Abs. 5.

    Diese Vorschrift hat mit dem 2. Halbjahr nichts zu tun. Richtig ist, dass nach § 216 Abs. 4 die für Verstöße bereits jetzt existierenden Strafvorschriften (§§ 186, 187) erst im 2. Halbjahr angewendet werden. Will heißen: Sie sind schon existent, greifen werden sie aber erst am 1.7. Es gibt jedoch keine Regelung, die besagt, dass § 181 Abs. 5, der ausdrücklich die „ausgewogene Berichterstattung“ aus dem Bußgeldtatbestand ausnimmt, am 1.7.2011 wegfällt.

    Neben der berechtigten Kritik an einzelnen Vorschriften des Gesetzes herrscht somit noch immer Unwissenheit. Oder ist es – was schlimmer wäre – gar der Wille, seine Leser falsch zu informieren? Bereits unser Leser Rudolf hatte auf das Editorial vom Wochenende hingewiesen und sich über diese BVerbohrtheit des Standard gewundert.

    http://derstandard.at/1293370853830/Ungarisches-Mediengesetz-Analyse-der-EU-Kommission-zu-Mediengesetz-noch-nicht-fertig

    • Medienjurist Gábor Polyák in der Budapester Zeitung:

      „Aber bleiben wir bei den Buchstaben des Gesetzes. Im In- und Ausland wird von den Gegnern des Gesetzes permanent behauptet, wer die Regierung kritisiere, müsse ab jetzt mit heftigen Geldstrafen rechnen. Wo steht das im Gesetz?
      Nein, etwas Derartiges steht tatsächlich nicht im Gesetz“

    • Ein interessanter Beitrag. Übrigens erschienen in der angeblich so regierungsnahen Budapester Zeitung… 🙂

      Die Bedenken Polyáks sind beachtlich und sollten von der Regierung zur Kenntnis genommen werden.

      Was mein Lieblingsthema „Geldstrafen für unausgewogene Berichterstattung betrifft“, erlaube ich mir folgendes Zitat:

      „(…) Aber bleiben wir bei den Buchstaben des Gesetzes. Im In- und Ausland wird von den Gegnern des Gesetzes permanent behauptet, wer die Regierung kritisiere, müsse ab jetzt mit heftigen Geldstrafen rechnen. Wo steht das im Gesetz?
      Nein, etwas Derartiges steht tatsächlich nicht im Gesetz.“

      Vielen Dank, Herr Polyák! So kommen wir weiter. Back to the facts!

  2. Die Medienfachfreu Judit Bayer u.a.:
    „Content requirements are included in the so-called Media Constitution (2010. CIV.). These include vague categories like the obligation to objective and balanced information, respect human dignity and human rights. If any media outlet — and even blogs may count here — provides content that may potentially hurt any community, or church, or violates any of the other rules of the law, the Authority may impose a fine of up to EUR 722,000 (HUF 200,000,000) for electronic media and up to EUR 90,000 (HUF 25,000,000) for print and online media. After repeated and severe violation of the law, it may also erase an audiovisual media provider from the register.“

    http://www.indexoncensorship.org/2011/01/hungary-media-law/

    Hat sich diese Fachfrau das aus den Fingern gesogen?

  3. Betreffend dem Mediengesetz und Orbán´s Antrittsrede heute:
    Ein recht unaufgeregtes Interview heute morgen von WDR5 / Deutschland mit einem ungarischen Politologen, Herrn Kiszely Zoltán.
    Dieser war weder farb- noch kritiklos, und resümierte, daß er keinen Zweifel daran hegt, daß Orbán die Passagen in der Gesetzesnovelle ändern werde, welche von den prüfenden Eu-Behörden als nicht akzeptabel aufgezeigt werden sollten.
    Auf Nachfrage des Reporters, was die jetzige Gesetzesnovelle als „Ausgewogene Berichterstattung“ verlangt erläuterte er einige, z.B.:

    Beim Herziehen über eine Partei müsste die Meinung der anderen Partei auch dargestellt werden,
    die Meinung nicht nur einer, sondern verschiedener Altersgruppen, Bevölkerungsschichten, Gesinnungen berücksichtigt, oder dargestellt werden
    usw. ….

    Solche Forderungen kann man so natürlich nicht im Raume stehen lassen!
    Er sagte auch noch aus, daß es der Prüfungskommission schwer fallen würde an Ungarn Kritik üben zu müssen, denn dann müssten sie sich in allerersten Linie mit Berlusconi-Italien und auch Frankreich beschäftigen …

    Ich kenne Herrn Kiszely nicht, gäbe es da nicht jemanden, der aufzeigen könnte, daß Deutschland heute morgen einem als Kritiker getarnten FIDESZ-nahen Maulwurf aufgesessen ist ?
    Denn,
    wenn er nicht noch wesentliche Knackpunkte vergessen haben sollte zu erwähnen ….
    dann sollte man sich fragen, warum über solche Selbstverständlichkeiten, die angeführt wurden sich die Mäuler zerissen wird .. !

    Vielleicht wäre die offizielle Stellungnahme für manche nicht uninteressant zu lesen:
    http://mfa.gov.hu/kulkepviselet/DE/de/de_hirek/kritika_mediatorveny_20101223.htm

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